Kammer und Verbände – was sie von mir als Reha-Ausbilder erwarten

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Gestern saßen mir zwei Herren der Landwirtschaftskammer gegenüber, zwischen uns eine Mappe mit Zeugnissen, Urkunden und meinem Lebenslauf. Es ging um meine Zulassung als Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau – genauer: um die Nachweise, die ich dafür vorlegen muss. Der Termin kam mir gerade recht, um einmal aufzuschreiben, wer eigentlich mitentscheidet, ob und wie ich Gartenbau-Werker ausbilden darf. Denn Kammer und Branchenverbände werden gern in einen Topf geworfen, dabei haben sie völlig unterschiedliche Rollen.


Die Landwirtschaftskammer: die staatliche Zulassungsstelle

Für Gärtner- und Werker-im-Gartenbau-Ausbildungen ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die „zuständige Stelle" im Sinne des Berufsbildungsgesetzes – vergleichbar mit der Handwerkskammer oder IHK in anderen Branchen. Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und entscheidet, wer überhaupt ausbilden darf. Dafür verlangt sie drei Nachweise:

Persönliche Eignung – ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge, die gegen eine Ausbildertätigkeit sprechen.

Fachliche Eignung – in der Regel ein Meistertitel (Gärtnermeister/in) oder ein höherwertiger Abschluss wie Diplom-Agraringenieur/in Gartenbau, Bachelor oder Master Gartenbau.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung – nachgewiesen über die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und entsprechende Praxis. Wer die Meisterprüfung abgelegt hat, hat diesen Teil damit automatisch mit erledigt.

Genau diese drei Säulen waren gestern Thema: Abschlusszeugnis, Ausbildernachweis, meine Bautechnik-Urkunde, die Bescheinigung als Gefahrgutbeauftragter, meine Straßenwärter-Urkunde, dazu Lebenslauf und Werdegang bei der SBH. Formal ein bürokratischer Termin – inhaltlich aber genau die Grundlage, auf der entschieden wird, ob ich vor eine Klasse oder eine BVB-Gruppe treten darf.


Die Extra-Hürde für die Reha

Für die reguläre Ausbildung wären diese drei Nachweise bereits alles. Wer aber wie ich nach § 66 BBiG Werker im Gartenbau ausbildet, braucht zusätzlich die ReZA, die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation. Auch das prüft am Ende die Kammer, nicht der Verband. Was diese Zusatzqualifikation genau umfasst und warum sie im Alltag mit unseren BVB-Reha-Teilnehmenden wirklich einen Unterschied macht, habe ich in einem eigenen Artikel bereits ausführlich beschrieben.


Die Verbände: Netzwerk statt Prüfungsamt

Ganz anders die Rolle der Branchenverbände – bei uns vor allem der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen e. V. sowie der Bundesverband (BGL) mit seinem Ausbildungsförderwerk AuGaLa. Sie haben keinerlei hoheitliche Zulassungsbefugnis – niemand von dort prüft meine Unterlagen oder trägt mich in ein Verzeichnis ein. Stattdessen liefern sie das Drumherum: Fortbildungsseminare für Ausbilder, Nachwuchswerbung, Vernetzung untereinander und fachliche Impulse.

Im aktuellen Ausbilder-Info-Heft von AuGaLa dreht sich vieles um Inklusion in der Ausbildung. Matthias Lösch, BGL-Vizepräsident und Vorsitzender des Ausschusses Berufsbildung, bringt es dort auf den Punkt: „Wir reden über Fachkräftemangel – dabei stehen viele motivierte Menschen längst vor der Tür." Und weiter: „Das ist kein Mehraufwand, sondern eine Investition in Zusammenhalt." Er verweist ausdrücklich auf Integrationsämter, Arbeitsagenturen und die Landesverbände als Ansprechpartner für Beratung, Arbeitsplatzanpassungen oder Lohnzuschüsse. Das zielt in erster Linie auf die inklusive Vollausbildung, trifft im Kern aber genauso auf die Reha-Ausbildung zu, mit der ich täglich zu tun habe.


Zwei Rollen, ein Ziel

Am Ende ergänzen sich beide Seiten: Die Kammer entscheidet formal und hart nachprüfbar, ob jemand fachlich, persönlich und pädagogisch geeignet ist – bei der Reha-Ausbildung eben mit der zusätzlichen Hürde ReZA. Die Verbände sorgen dafür, dass diejenigen, die diese Hürde genommen haben, dabei nicht allein gelassen werden – mit Fortbildung, Netzwerk und einer Branche, die Inklusion zunehmend als Stärke begreift statt als Sonderfall.


Fazit

Der gestrige Termin war ein guter Anlass, mir selbst noch einmal klarzumachen, worauf meine Zulassung als Ausbilder eigentlich fußt – und wie viele verschiedene Stellen am Ende zusammenwirken, damit unsere BVB-Reha-Teilnehmenden überhaupt bei jemandem lernen können, der dafür nachweislich qualifiziert ist.


Dieser Artikel wurde von Gartenwerker erstellt. Danke fürs Lesen!

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