Was ist eigentlich ein Bildungsträger? – Der Arbeitgeber hinter meiner Ausbildertätigkeit
In meinen Artikeln taucht immer wieder derselbe Begriff auf: Träger. Mal geht es um die BVB-Reha, mal um die Reha-Ausbildung, mal um Zulassungen. Was dahintersteckt, habe ich bisher nie erklärt. Dabei ist es der Rahmen, in dem meine ganze Arbeit stattfindet. Ich bin kein Gärtnermeister mit eigenem Betrieb, sondern Ausbilder bei einem Bildungsträger. Hier erkläre ich, was das ist, wie so ein Träger zu seinen Maßnahmen kommt und wie das bei uns aussieht.
Wichtig vorab: Das ist ein Überblick aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer die Gesetze und die Vorgaben der Kostenträger.
Was ein Bildungsträger ist
Ein Bildungsträger ist eine Organisation, die Bildung und Qualifizierung anbietet und durchführt, und zwar im Auftrag von jemandem, der sie bezahlt. Das unterscheidet ihn von einer Schule oder einem Ausbildungsbetrieb:
| Berufsschule | Ausbildungsbetrieb | Bildungsträger | |
|---|---|---|---|
| Aufgabe | Theorie, Allgemeinbildung | Praxis im Betrieb | Qualifizierung, Vorbereitung und Ausbildung als eigene Leistung |
| Wer bezahlt? | Land | Betrieb selbst | Meist ein öffentlicher Kostenträger |
| Wer kommt? | Auszubildende | Auszubildende des Betriebs | Teilnehmende, die ein Kostenträger zuweist oder fördert |
Ein „Bildungsträger" ist dabei ein Sammelbegriff. Dazu gehören gemeinnützige Stiftungen und Vereine ebenso wie private Unternehmen und GmbHs. Was sie verbindet: Sie bieten Maßnahmen an, die von Dritten finanziert werden.
Wer bezahlt das Ganze?
Die Teilnehmenden zahlen in der Regel nicht selbst. Die Kosten übernimmt ein Kostenträger. Bei der beruflichen Rehabilitation sind das vor allem:
die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter
die Deutsche Rentenversicherung
die gesetzlichen Unfallversicherungen
in Einzelfällen Krankenversicherung oder Sozialhilfe
Welcher Träger zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Für die BVB-Reha, über die ich hier oft schreibe, ist es die Bundesagentur für Arbeit. Mehr dazu im Wiki-Artikel zur BVB und im ausführlichen Wiki-Artikel zum Bildungsträger (Links unten).
Wie kommt ein Träger an seine Maßnahmen?
Ein Träger darf nicht einfach loslegen. Zwei Dinge müssen stimmen.
1. Der Träger selbst muss zugelassen sein. Nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 176 SGB III) braucht ein Träger, der Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführt, eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Das ist nicht die Bundesagentur selbst, sondern eine eigens dafür zugelassene Prüfstelle. Geregelt ist das Verfahren in der AZAV, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Nach § 178 SGB III prüft die fachkundige Stelle unter anderem:
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers
ob Leitung und Fachkräfte die nötige Aus- und Fortbildung und Berufserfahrung haben
ob ein Qualitätssicherungssystem besteht
ob die Verträge mit den Teilnehmenden angemessene Bedingungen enthalten, etwa bei Rücktritt und Kündigung
2. Die Maßnahme braucht einen Auftrag oder eine Zulassung. Für manche Angebote wie Weiterbildungen mit Bildungsgutschein wird die einzelne Maßnahme zusätzlich zugelassen. Plätze in der Berufsvorbereitung wie der BVB schreibt die Bundesagentur dagegen regional öffentlich aus, über ihre Regionalen Einkaufszentren. Träger bewerben sich mit einem Konzept, und wer den Zuschlag bekommt, führt die Maßnahme für einen festgelegten Zeitraum durch.
Das bedeutet: Der Träger ist für seine Plätze von diesen Verfahren abhängig. Das prägt den Alltag, denn Konzepte, Personalschlüssel und Berichtspflichten sind vorgegeben.
Wie so ein Träger bei uns aussieht
Mein Träger ist ein größeres Unternehmen mit mehreren Standorten. Sein Angebot reicht von Berufsorientierung über Aus- und Weiterbildung bis zur beruflichen Rehabilitation, mit Zielgruppen vom jungen Menschen im Berufsübergang bis zum Erwachsenen in der Neuorientierung und Menschen mit Behinderung.
An meinem Standort heißt das konkret: Neben dem Garten- und Landschaftsbau gibt es weitere Berufsfelder wie Hauswirtschaft, Verkauf und Büromanagement. Die Teilnehmenden der BVB-Reha probieren sich in mehreren davon aus, bevor sie sich festlegen. Als Ausbilder im GaLaBau bin ich also ein Baustein in einem größeren Ganzen.
Was das für meine Arbeit bedeutet
Ein Bildungsträger ist kein gewöhnlicher Gartenbaubetrieb. Das merke ich im Alltag:
Ich arbeite nach einem Konzept, das der Träger gegenüber dem Kostenträger zugesichert hat, und nicht nur nach meinem Bauchgefühl.
Ich dokumentiere viel: Anwesenheit, Förderplanung, Berichte. Der Kostenträger will nachvollziehen, was mit den Plätzen passiert.
Ich brauche mehr als die Fachlichkeit. Wer in der Reha ausbildet, braucht neben dem Meisterwissen eine reha-pädagogische Zusatzqualifikation. Bei uns ist das die ReZA, über die ich schon geschrieben habe.
Ich arbeite im Team. Neben mir gibt es sozialpädagogische und psychologische Begleitung und weitere Ausbilder anderer Berufsfelder.
Wir sind den Teilnehmenden verpflichtet, nicht dem Auftrag allein. Wenn eine Maßnahme nicht zur Person passt, sagen wir das auch.
Der Träger ist also Arbeitgeber, Rahmen und Auftragnehmer in einem. Er sorgt für Räume, Werkstätten, Material und Personal und muss zugleich die Vorgaben des Kostenträgers erfüllen.
Wie immer: allgemein, nicht über Einzelpersonen
Ich schreibe hier über Strukturen und Regeln, nicht über einzelne Teilnehmende oder Kolleginnen und Kollegen. Keine Namen, keine erkennbaren Details. Auch meinen Arbeitgeber nenne ich bewusst nicht: Das ist meine persönliche Sicht und kein offizieller Beitrag meines Trägers.
Mehr zum Nachlesen
Im Gartenwerker-Wiki gibt es passende Hintergründe:
Bildungsträger – der ausführliche Artikel zum Thema: Begriff, Kostenträger, Zulassung nach AZAV, Ausschreibung, Personal und Qualitätssicherung
BVB und BVB-Reha – Rechtsgrundlagen, Varianten, Ablauf und Förderzielbereiche
Reha-Ausbildung – wie die Ausbildung nach der BVB weitergeht
ReZA – die reha-spezifische Zusatzqualifikation für Ausbildende
Kompetenzfeststellung – wie am Anfang Stärken und Förderbedarf ermittelt werden
Quellen für diesen Artikel:
Fazit
Ein Bildungsträger ist ein zugelassener Anbieter, der Qualifizierung im Auftrag eines Kostenträgers durchführt. Er braucht eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle, muss Qualität nachweisen und bekommt seine Plätze oft über Ausschreibungen. Für mich als Ausbilder bedeutet das einen festen Rahmen aus Konzept, Dokumentation und Teamarbeit, in dem ich den Teilnehmenden das Handwerk beibringe.
Dieser Artikel wurde von Gartenwerker erstellt. Danke fürs Lesen!