Robert Koch Institut und Bundesgesundheitsministerium empfehlen eine Armlänge Abstand in der nCoV-Seuchenprävention...

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Symbolbild - Bildquelle: pixabay - bearbeitet von www.indextrader24.com

Liebe Freunde des Friedens und der Liebe,

liebe Freunde der Liebe und des Glücks,

liebe Mitleser,

die Seuchenpräventionsstrategie der Bundesregierung und des RKI im Falle der von Wuhan ausgehenden nCoV-Pandemie - oder kurz Chinagrippe - ist ein Skandal und vollkommen unzureichend. Die Fehler die in der Bundesbehörde unter der Leitung von Jens Spahn gemacht werden, ebenso wie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes an die Öffentlichkeit gefährden das Leben zahlloser Menschen in den kommenden Wochen und Monaten. Im folgenden soll eine Liste der fehlerhaften und teils fragwürdigen Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des RKI diskutiert werden.

  1. Das RKI hat auf der gestrigen Pressekonferenz in Person von Herrn Professor Dr. Tiel, dem Leiter des RKI empfohlen in der Öffentlichkeit einen Meter - in Worten eins! - Abstand von potentiell erkrankten Personen zu halten. Man kann auch salopp formulieren, dass eine Armlänge Abstand angeblich reichen soll sich bei einem Infizierten Menschen nicht anzustecken. Diese Aussage des Leiters der RKI ist schlichtweg ein Skandal. Ein Skandal deshalb weil sie entweder wider besseren Wissens vorsätzlich als Falschaussage in der Öffentlichkeit verbreitet wird oder weil sie Ausdruck fehlender Sachkompetenz in zentralen Fragen des Infektionsschutzes sind. Studien haben gezeigt, dass infizierte Personen bei einer Hustenattacke oder einem Niesanfall das dabei abgegebene Aerosol aus dem Nasenrachenraum bis zu 3 Meter weit schleudern können. Das ist im übrigen medizinisches Allgemeinwissen. Mir ist vollkommen schleierhaft wie der Leiter des Robert-Koch-Institutes entgegen dem wissenschaftlichen Konsens zu der Auffassung kommt das ein Meter Abstand von potentiell Infizierten Personen eine aerogene Infektion verhindern soll. Dies möge mir jemand mal erklären.

  2. Mit Blick auf den bei 76 Prozent der Infizierten nCoV Patienten auftretenden Husten ist zudem nicht nachvollziehbar, warum weder WHO noch RKI in Deutschland noch das Bundesgesundheitsministerium das Tragen von Atemschutzmasken zur Eindämmung einer möglichen Ausbreitung zu einer Verpflichtung für die Bevölkerung machen und das Nichteinhalten einer solchen Seuchenpräventionsmassnahme unter Strafe stellen. Denn auch wenn Atemschutzmasken in der Öffentlichkeit auf Grund der stets existierenden Leckageverluste von 25 Prozent und mehr keinen absoluten Schutz gegen die Inhalation von Viruspartikeln darstellen, so stellen sie zumindest einen relativen Schutz dar - auch im Sinne der Infektionsprävention von Nichtinfizierten durch hustende infizierte Personen, die sich beispielweise in öffentlichen Verkehrsmitteln befinden und ohne Atemschutz sich nach Ansicht des RKI besser in die Ellenbeuge husten sollen um dann wahrscheinlich per Schmierinfektion an der Kleidung der umgebenden Personen ihre Viruslast weiter zu reichen. Der fehlende Hinweis zum gebotenen Tragen eines Atemschutzes - selbst eines einfachen Atemschutzes als Anordnung der Gesundheitsbehörden, trägt in unverantwortlicher Art und Weise zu einer weiteren Ausbreitung des nCoV-Virus bei und gefährdet zudem das Leben von bereits immunkompromittierten Patienten innerhalb der Bevölkerung.

Es hat den Anschein, als ob beim BMG und RKI die vermeintlichen Experten und Herrn Politiker ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben oder machen.

  1. Der anstehden pandemische Großschadensfall in Deutschland soll - so das BMG und RKI - nach Lesart ausreichend gut eingedämmt werden, in dem die Menschen ihre Hände mit Wasser und Seife waschen. Die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln, wie sie in Praxen und Krankenhäusern zur Infektionsbekämpfung Gang und Gäbe sind wird hingegen nicht ausdrücklich empfohlen und man belässt die Empfehlung bei dem Begriff Händehygiene einfach so stehen - wohl in den glauben, das Wasser und Seife angeblich Coronaviren am Waschbecken abtöten würden, was natürlich nicht der Fall ist, ebensowenig wie an Türgriffen, Schränken, Klobrillen oder anderen Flächen, die mit infektiösem Material in Kontakt gekommen sind. Geboten wäre hier offiziell die Verwendung von chirurgischen viruziden Händedesinfektionsmitteln die mindesten 30 Sekunden angewendet werden um einen halbwegs vernünftigten Infektionsschutz vor nosokomialen Infektionen oder Autoinfektionen durch das nCoV Virus herbeiführen.

Der ehemalige Leiter der Hygiene im Robert Koch Institut soll sich schon brüskiert gezeigt haben, über die öffentlich empfohlnen Massnahmenzur Seuchenprävention durch das BMG und das RKI - dies insbesondere auch im Hinblick auf die Unterlassung zur Empfehlung bzw. Anordnung in der Öffentlichkeit fortan einen Atemschutz zu tragen.

  1. Peking und Paris sind flugtechnisch die Haupteintrittspforten derzeit für das nCoV-Virus nach Deutschland - gleichwohl wird der Eintrag des Virus aus Peking und Paris durch Erlass entsprechender Flugverbote für die betreffenden Flugverbindungen nicht durch die verantwortlichen Politiker im Sinne einer Seuchenprävention veranlasst noch wird die Spielwarenmesse in Nürnberg mit großer chinesischer Beteiligung abgesagt, so wie es im Grunde mit Blick auf die gebotene Seuchenprävention freilich geboten wäre. Auch hier versagt die Seuchenpräventionsstratgie des Bundesgesundheitsministers Spahn auf ganzer Linie.

  2. Weiterhin wird das Angebot an Intensivbetten in Deutschland im Sinne einer gebotenen Notfallmassnahme - inklusive erforderlicher Vorhaltung von Beatmungsplätzen zur Behandlung des Lungenversagens bei infizierten und schwer erkrankten Patienten seitens der Regierung nicht veranlasst geschweige den im Rahmen einer Notfallmassnahme voran getrieben, so wie es in Anbetracht der Gefahrenlage derzeit geboten wäre.

  3. Normalerweise muss die unverzügliche Schliessung von Schulen und Kindergärten für mindestens 1 Monat diskutiert werden, da inzwischen davon auszugehen ist, dass das nCoV-Virus sich innerhalb der deutschen Bevölkerung bereits am ausbreiten ist. Das Zuwarten mit dieser gewiss seuchenpräventiv drastisch wirkenden Massnahmen stellt unter epidemiologischen Gesichtspunkten eine vollkommen inakzeptable Erhöhung des Seuchenrisikos durch den nCoV-Erreger in Deutschland und Europa dar. Ggf. ist eine solche Massnahme so lange zu verlängern bis ein suffizienter Impfstoff zur Verfügung steht oder eine Therapie existiert.

Daher meine Empfehlung zur ad hoc Seuchenprävention in Deutschland an Bürokraten und Realititätsverweigerer:

  1. Landeverbot für Flugzeuge aus Peking und Paris auf allen deutschen Flughäfen und Quarantäne der gesamten Fluggäste einschliesslich der Piloten in Isolationsgebäuden für 14 Tage nach bereits erfolgter Landung.

  2. Behördliche Anordnung bundesweit zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes/Atemschutzes in der Öffentlichkeit im Zuge einer suffizienten Seuchenpräventionsstrategie mit dem Ziel ein zu schnelles Ausbreiten des nCoV-Virusstammes zu verhindern. Nichteinhaltung einer solchen Seuchenpräventionsstrategie ist mit entsprechenden Strafen/Ordnungsgeldern zu belegen.

  3. Offizielle Empfehlung zur Nutzung von viruziden Händedesinfektionsmitteln als Mittel der Wahl zur Händehygiene bei bestehender Seuchengefahr.

  4. Umgehender und sofortiger Ausbau der Intensivbettenkapazitäten an allen deutschen Krankenhäusern, sowie sofortige Dezentralisierung der politisch gewollten zentralisierten Notfallversorgung um eine überregionale Ausbreitung des nCoV-Virus durch die Notdienstambulanzen möglichst lange zu verhindern.

  5. Schliessung von Schulen und Kindergärten für mindestens 1 Monat - je nach Entwicklung der nCoV-Pandemie auch länger. Schliessung von Bädern und Sportveranstaltungen, Absage der Spielzeugmesse in Nürnberg und anderen Massenveranstaltungen mit chinesischer Beteiligung.

  6. Schnellstmöglicher Ausbau noch bestehender Krankenhausbettenkapazitäten und der medizinisch personellen Infrastruktur zur Bewältigung der heranrollen nCoV-Seuche in Deutschland. Abschaffung jeglicher planwirtschaftlicher Honorarbeschränkung bei der Honorierung ärztlich-pflegerischer Massnahmen im Rahmen der Seuchenbekämpfung und Anhebung des Lohnes besonders gefährdeten Personals im pflegerisch ärztlichen Bereichs - ggf. mit zusätzlichen Risikozulagen für stark mit nCoV-belastete Regionen in denen die Gesundheitsversorgung durch den Massenanfall von Erkrankten zusammmen zu brechen droht.

  7. Befreiuung von der Steuerpflicht für medizinisch-ärztliches, wie auch pflegerisches Personal, für mindestens fünf Jahre welches sich in die Pflege und Therapie von Schwerstinfizierten nCoV-Patienten einbringt, zwecks Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Seuchenfall nach offiziellen Ausruf einer Pandemie durch die WHO.

Weitere Massnahmen die über die hier vorgestellten Notfallpräventionsmassnahmen gehen wären zudem nach meinem dafür halten dringend geboten, werden aber als Ausdruck des Politiversagens mit hoher Wahrscheinlichkeit allesamt nicht erfolgen.

Gott beschütze alle Mitmenschen!

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PEACE!

[1] nCoV Übertragungskennzahlen - Studie
[2] Transmissionsdynamik des nCoV-Virus - Studie
[3]Studie zur Ineffiziens von Reisebeschränkungen in Wuhan als Versuch zur Eindämmung einer Pandemie

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Hinweis zur Überschrift dieses Beitrages: Die Überschrift verwendet die Formulierung "eine Armlänge Abstand" als Stilmittel um zum Ausdruck zu bringen, dass die Emfpehlung des RKI und des BMG in der gestrigen Pressekonferenz für einen Abstand von 1 Meter zu infizierten Patienten als vollkommen unzureichend und wissenschaftlich nicht haltbar angesehen werden muss. Die Formulierung soll überspitzt formuliert dem Leser vor Augen führen, dass ein Meter Abstand bei nCoV-Infizierten grade NICHT vor einer Infektion schützt, sondern die Erreger durch Husten und Niesen bis zu 3 Meter weit geschleudert werden können und somit die Mitmenschen jederzeit treffen können.

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