RE: RE: Lüge zur Rettung der Privatautonomie
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RE: Lüge zur Rettung der Privatautonomie

RE: Lüge zur Rettung der Privatautonomie

Welches Recht? Das der Privatautonomie.
In der Schlußfolgerung stimme ich ja zu: Zwischen Höflichkeit und Ehrlichkeit besteht oft ein Zielkonklift; je mehr man sich dem einen annähert, umso mehr geht das auf Kosten des anderen. 100% höflich und 100% ehrlich schließen einander oft aus.
Was mich stört, ist die permanente Aushöhlung der Privatautonomie, die ein bewährtes Rechtsprinzip darstellt. Dieser Fall ist von ungewöhnlicher Konstellation. Meistens läuft es umgekehrt: Um einen Bewerber abzulehnen, muß man sich kreativ etwas einfallen lassen, weil es nicht mehr akzeptiert wird, daß man bestimmte Gruppen nicht einstellen will. Man tut es dann auch nicht, erfindet aber unangreifbare Vorwände dafür.
Das Verhalten im gesellschaftlichen Umgang ist eine Sache; aus rechtlichen Gründen aber sollte man nicht zur Heuchelei gezwungen werden. Genau das aber geschieht heute. Wenn ein Wirt mich nicht bedienen will, ziehe ich es vor, er sagt mir das, als er tut dies unfreundlich und gibt mir für mein Geld das schlechteste Essen. Da gehe ich doch lieber gleich woanders hin.
Es gibt überzeugende Gründe, warum im Zivilrecht Wahlfreiheit herrschen sollte. Es existiert immer eine Alternative zum unerwünschten Vertragspartner. Zwang funktioniert hier ohnehin nicht. Im öffentlichen Recht muß es umgekehrt sein, weil der Bürger keine Alternative hat.
Ich hätte mich auch anders verhalten als diese Bewerberin; mir geht es aber um die juristische Schräglage durch die Einführung von immer mehr Tabus im Privatrecht.

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