Lüge zur Rettung der Privatautonomie

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

In Österreich lehnte eine Bewerberin eine Arbeitsstelle ab, weil sie nicht mit einem ausländischen Vorgesetzten arbeiten wollte. Dazu bekannte sie sich offen.
Nicht unerwartet erntet sie dafür in den Medien Empörung - völlig zu Unrecht. Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob ihr Standpunkt gerechtfertigt ist. Sie nimmt ihn nun einmal ein. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern, wie man realistischerweise konstatieren muß.

Welche Alternativen hätten sich geboten?
a) Sie hätte die Arbeit angetreten und klammheimlich Sabotage betrieben.
b) Sie hätte die Arbeit angetreten und den Vorgesetzten offen gemobbt (Das geht in beiderlei Richtungen - von unten nach oben und von oben nach unten.).
c) Sie hätte die Arbeit angetreten und in Anbetracht der Einstellung, die sie nun einmal hat, zwar korrekt gearbeitet, aber schließlich psychische Probleme bekommen.
d) Sie hätte das Stellenangebot unter einem anderen Vorwand ausgeschlagen.

Am einfachsten wäre es für sie gewesen, sich für Alternative d) zu entscheiden. Das hätte an ihrem wahren Grund nichts geändert, ihr aber lästige Kritik erspart.
Dem ausländischen Vorgesetzten wäre mit den Varianten a) bis c) absolut nicht gedient gewesen. Hätte er der Ehrlichkeit die Lüge vorgezogen?

Im Zivilrecht herrscht grundsätzlich das Prinzip der Privatautonomie, d. h., man kann sich seinen Kontrahierungspartner frei auswählen. In der Praxis aber wird dieser Grundsatz bedauerlicherweise immer mehr ausgehebelt. An sich gilt das Gleichbehandlungsgebot nur im öffentlichen Recht. Der Staat muß alle seine Bürger gleich behandeln; die Bürger untereinander brauchen dies eigentlich nicht. Sie dürfen Unterschiede machen.
Zur Rettung der Wahlfreiheit im Zivilrechtsbereich bleibt oft nur noch der Rückgriff auf eine Lüge. Ein Vorwand, der nicht zu widerlegen ist, findet sich stets. Am Ergebnis ändert sich daher nichts, wird nicht sehr ungeschickt vorgegangen.
Diese Problematik ist nicht auf das Arbeitsrecht beschränkt, sondern tritt häufig auch im Mietrecht und im Gaststättenbereich auf.

Die Frage ist also: Wollen wir eine Lügenkultur fördern, oder nicht der Wahrheit eine Chance geben? Ein bestimmtes Ergebnis läßt sich in der Regel nicht erzwingen. Im Zivilrechtsbereich ist das auch gut so, denn es funktionierte ohnehin nicht. In einem erzwungenen Vertragsverhältnis werden alle Beteiligten suboptimal funktionieren.

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