My Fitness Year 2018 Cycling/Walking Stats | 18th Week

Kalenderwoche 18 / 2018

(30. April - 6. Mai 2018)

cycling and walking stats

Radfahren und Musik hören! Ist das erlaubt?


Bevor ich euch ein wenig davon berichte, was sich bei mir radlmäßig in dieser Woche getan hat, möchte ich kurz auf das Thema "Radfahren und Kopfhörer" eingehen.

Ihr kennt das vielleicht: man fährt eine Stunde oder mehr mit dem Rad und man hätte gern ein wenig Musik im Ohr um die eher monotonen Tretbewegungen rhythmisch zu untermalen. Jetzt ist es aber so, dass das Benutzen von Kopfhörern im Straßenverkehr zwar grundsätzlich nicht verboten ist, aber es kann zu erheblichen Problemen führen!

Laut § 23 der StVO ist eine Beeinträchtigung der Sinnesorgane, die eine sichere Teilnahme am Verkehr unmöglich macht, untersagt. Das heißt: wer zu laut Musik hört, verstößt gegen das Gesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15 EUR geahndet werden kann. So hat auch schon das OLG Köln im Jahr 1987 im sogenannten „Walkman-Urteil“ entschieden.

Was ist nun zu laut?

Gefährlich sind Bässe und Beats auf dem Fahrrad auf jeden Fall. Wer mit der üblichen Lautstärke von 80 Dezibel Musik hört, bemerkt ein von hinten herannahendes Auto erst drei Meter hinter sich und hat praktisch keine Reaktionszeit mehr. Das ergab ein Versuch der Schweizer Suva-Versicherung. Und die Deutsche Unfallversicherung fand heraus, dass laute Musikuntermalung direkt auf dem Ohr generell die Informationsverarbeitung und Reaktion des Konsumenten um bis zu 50 Prozent verlangsamt.

Besonders kritisch wird es, wenn Radfahrer Kopfhörer mit aktiver Außengeräuschdämmung tragen. Das zeigt sich auch beim Vergleich, wie viel Reaktionszeit dem Radfahrer bleibt, wenn sich ein Auto mit 50 km/h nähert. Ohne Kopfhörer sind es zwei Sekunden, was einer Entfernung von 16 Metern entspricht. Mit Kopfhörern sind es nur noch 0,3 Sekunden beziehungsweise drei Meter. Zudem gibt ADAC Jurist Markus Schäpe zu bedenken: „Wer immer im akustischen Blindflug unterwegs ist – ein Auto oder Motorrad kann vielleicht noch ausweichen. Eine Straßenbahn nicht.“

Quelle: Focus-Online

Das heißt für uns Radfahrer: es ist dringend zu empfehlen KEINE Kopfhörer im Straßenverkehr zu benutzen, insbesondere keine In-Ear-Kopfhörer, die besonders gut Außengeräusche abdämmen. Wer schon einmal In-Ears getragen hat und damit laute Musik hört, ist für andere kaum noch ansprechbar. Die Chance im Straßenverkehr noch irgendwelche Signale oder Verkehrsgeräusche zu hören, ist praktisch Null!

Zudem ergeben sich haftungsrechtliche Folgen, sollte es zu einem Unfall kommen!

Im Falle eines Unfalls sind die Konsequenzen gravierender. Sie können nämlich als Unfallopfer Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner verlieren. Selbst wenn dieser ganz klar schuld war, könnte er versuchen, bei Ihnen ein Mitverschulden zu konstruieren.
Sind Sie der Unfallverursacher, wird sich der Kopfhörer möglicherweise auf die Schuldfrage auswirken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung desjenigen, der während eines Unfalls einen Kopfhörer trug, ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung entsprechend zu kürzen versucht.

Quelle: ARAG-Versicherung

Wichtiger Hinweis: all dies gilt nicht nur für Radfahrer, sondern auch für alle, die mit Motorrad, Roller oder mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Auch für Fußgänger, das wird oft vergessen (beim Überqueren von Straßen, bei gemischt genutzten Fußgänger/Radwegen und vergleichbaren Situationen)!


Was hat sich bei mir in der Woche getan?



Von Montag bis Freitag war ich nicht so aktiv, hatte beruflich einiges um die Ohren, hab auch zwei Tage mal ausgelassen und war im Grunde irgendwie nicht so motiviert.

Besonders am Mittwoch spürte ich diesen "inneren Schweinehund" im Nacken, der mir sehr aufdringlich ins Ohr flüsterte, dass ich ja am Wochenende (das Wetter versprach ja sehr schön zu werden), wieder einiges an Zeit und km reinholen könnte.



Am Donnerstag raffte ich mich zumindest zu einem Spaziergang auf und am Freitag hatte er mich wieder . . . dieser miese "Schweinehund". Null Bock! Am Wochenende sagte ich diesem lästigen Nichtsnutz adieu und schwang mich wieder aufs Rad und radelte insgesamt an zwei Tagen ca. 80 km. Das hat auf jeden Fall sehr gut getan.

Ich fuhr keine besonderen Strecken, einfach Routine-Fahrten zu den umliegenden Seen. Im Monat April kam ich jetzt insgesamt auf knapp 750 km. Hier ein paar Bilder:


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"Der frühe Vogel frisst den Wurm". An einem Tag war ich schon recht früh am Feringasee und genoss die Ruhe und den Ausblick auf den See.

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Am Riemer-See konnte ich bereits einige Badegäste beobachten. Bei Sonnenschein beeindruckt der künstliche See (der im Rahmen der Bundesgartenschau im Jahr 2005 angelegt wurde) immer wieder mit seinem tiefblauen und türkisfarbenen Wasser.

Noch ein Relikt aus der Bundesgartenschau im Riemer-Park. Der Park wird übrigens von der Stadtverwaltung sehr gut gepflegt und lockt viele Besucher an.

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Was gibt es Schöneres als ein selbst komponierter bunter Ruccola-Salat mit Ingwer-Knoblauch-Senf-Dressing. Ein leichtes Essen nach einer Radl-Fahrt, das ich immer wieder gerne genieße!


Statistik der aktuellen Woche, der Vorwoche und Gesamtwerte 2018:

Activities18th week17th week2018 total
Cycling115,01 km173,61 km852,40 km
Walking6,86 km0,0 km94,30 km
Total distance121,87 km173,61 km
946,70 km
Total hours7 Std.10 Std.70 Std.

Vielen Dank fürs Lesen und Kommentieren und bis zum nächsten Radl-Report.


Artikel #060 vom 7. Mai 2018, 01.50 Uhr
Grafiken und Photos (c) by @peter2017

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