Aufruf zum Mahnspaziergang
Die Lage im Land wird langsam unerträglich. Wahlen werden daran nichts ändern. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Volksvertreter an die ordentliche Erledigung ihrer Aufgaben zu erinnern und sie zu ermahnen. Jeder Staatsbedienstete ist selbst für eine ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben verantwortlich.
Ich möchte hiermit einen solchen Mahnspaziergang anregen. Ein solcher Spaziergang könnte mehrmals um das örtliche Rathaus führen. Legen wir für einen Beginn erstmal Montag und Freitag 18:00 Uhr fest.
Nur Ihr Erscheinen zählt!
Bilden sie keine größeren Gruppen, gehen Sie einzeln, gehen Sie spazieren, veranstalten Sie keine Demonstrationen, bleiben Sie friedlich, nehmen Sie keine Transparente und Megaphone mit, lassen Sie sich keinesfalls provozieren – nur Ihr Erscheinen zählt. Das genügt völlig für eine Mahnung. Nehmen Sie ein kleines Licht mit, eine Taschenlampe genügt. Vielleicht erleuchtet das die Verantwortlichen etwas, wenn es schon die Steuergelder nicht tun.
Diese Mahnspaziergänge könnten der Unterstützung folgender späterer Forderungen dienen. Das hier sind nur Beispiele für spätere Forderungen und diese Beispiele sind keinesfalls für die Spaziergänger verbindlich:
Damit dieser Aufruf vor dem Start verbreitet werden kann wird der Starttermin auf den Montag, den 19. März 2018 festgelegt.
Bitte verbreiten Sie diese Nachricht weiter.
Carsten Thumulla, Roßlau / Dessau
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Carsten
3.2.2018