Einleitung
Jede Art der Investition bedeutet immer sich um seine eigene Zukunft zu kümmern. Man muss nicht reich sein um das zu tun. In Deutschland haben wir ein staatliches Rentensystem. Und viele erinnern sich vielleicht noch an den Spruch von Norbert Blüm „Die Rente ist sicher“. Dummerweise hat er das wohl nicht mit der demografischen Entwicklung abgesprochen. Bei seinen Nachfolgern klang das dann schon etwas weniger optimistisch. Das System wird wohl früher oder später versagen. Sich alleine auf seine Rente zu verlassen ist heute sträflicher denn je.
Wie sinnvoll sind neue Verträge?
Lebensversicherungen galten in Deutschland lange Zeit als eine Ergänzung zur Altersversorgung. Doch bedingt durch die Nullzinspolitik der EZB sanken in den vergangenen Jahren die Garantiezinsen für Neuverträge immer mehr. Der Garantiezins für eine 2017 abgeschlossene Lebensversicherung liegt gerade noch bei 0,9%. Nur kann man sich darüber streiten ob es nicht schon immer bessere Alternativen gab. Aber wer heute noch einen solchen Vertrag abschließt, denn muss man schon für verrückt erklären.
Sicherheit bestehender Verträge
Doch wie sieht es mit den ganzen bestehenden Verträgen aus. Sind diese überhaupt noch sicher. Glaubt man der amerikanischen Ratingagentur Moody oder der OECD [1], dann eher nicht. Nun hat es vor kurzem mal wieder einen Stresstest der Bafin gegeben. [2] Wobei ich das Wort Stresstest schon bei den Banken recht witzig fand, weil mit echtem Stress hatte das meist wenig zu tun. Durchfallen ist quasi fast nicht möglich. Doch bei 29 von 84 getesteten Unternehmen wurden Übergangsmaßnahmen angeordnet, da sie keine ausreichende Solvenzquote aufwiesen. Allerdings dürfen sie sich damit bis Ende 2031 Zeit lassen. Ehrlich gesagt muss man sich da schon manchmal fragen, was die bei der Bafin eigentlich anderes machen als Baldrian auszugeben.
Glaubt man der Versicherungsbranche selber, dann gibt es am Horizont nur rosarote Wölkchen. Selbst wenn mal irgendetwas passieren sollte, dann gibt es ja immer noch eine Auffanggesellschaft namens “Protektor“, die einspringen soll wenn mal etwas schief geht [1]. Ob dieser jedoch ausreicht wenn gleich mehrere große in Bedrängnis geraten bleibt zumindest zu bezweifeln.
Worin investieren eigentlich Versicherungen?
Versicherungen investieren zum überwiegenden Teil in Anleihen. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Pfandbriefe. Ein sehr geringer Teil in Aktien und in letzter Zeit vermehrt auch in Infrastrukturprojekte. [3] Die Politik der EZB zwingt die Versicherungen dabei aber immer höhere Risiken einzugehen um noch eine einigermaßen hohe Rendite zu erzielen. Deutsche Bundesanleihen z.B. sind mittlerweile derart unattraktiv geworden, dass die Versicherungen diese meiden. Je höher die Rendite einer Versicherung ist, desto höher ist aber auch immer das Risiko welches damit eingegangen wird. Auch viele Staatsanleihen können heute bei weitem nicht mehr als sicher eingestuft werden. Natürlich versuchen alle Versicherungen die Risiken möglichst breit zu streuen. Aber ob das immer so gelingt bleibt fraglich.
Wie sicher sind Staatsanleihen noch?
Europäische Staatsanleihen beinhalten seit 2013 alle eine sogenannte „Collective Action Clause“, zu Deutsch kollektive Handlungsklausel. [4] Was nichts anderes bedeutet, dass dadurch ein Schuldenschnitt eines Staates sehr viel leichter durchführbar ist. Dieses betrifft selbstverständlich auch Lebensversicherungen, sofern sie denn Staatsanleihen der betroffenen Länder haben. Bereits zuvor 2011 wurde diese Regelung erstmals bei Griechenland angewendet. Es ist aber natürlich nicht auszuschließen dass auch andere Problem-Länder der südlichen EU Peripherie in Zukunft davon Gebrauch machen werden. Man hat die Klausel bei diesen Anleihen nicht umsonst aufgenommen.
Wenn alle Stricke reißen
Aber was passiert wenn die Auffanggesellschaft eben nicht mehr ausreicht. Nun glücklicher Weise ist in Deutschland so gut wie alles gesetzlich geregelt. Seit Juni 2010 im Versicherungsaufsichtsgesetz Paragraph §89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen. [5] Ich spare mir jetzt den kompletten Text hier noch mal zu zitieren, wer will darf dieses im unten angegebenen Link gerne selber tun. Im Wesentlichen geht es aber darum, dass der Versicherungsnehmer seiner Ersparnisse ganz oder teilweise enteignet werden kann, wenn dadurch die Versicherung gerettet werden kann. Die Beitragspflicht besteht aber unabhängig davon natürlich weiter. Auch dieses Gesetzt wurde vermutlich nicht zufällig direkt nach der Finanzkrise zu ungunsten der Versicherten angepasst.
Fazit
Eine pauschale Beurteilung ist kaum möglich. Manche Versicherungen sind besser aufgestellt, andere weniger gut. Einzelne Verluste können vermutlich noch häufig ausgeglichen werden. Aber sollte es zu einem Platzen der Anleihenblase kommen, die Euro-Krise sich verschärfen oder ähnliches, dann sind Kettenreaktionen fast schon wahrscheinlich. In dem Fall würde dann mit Sicherheit auch keine Auffanggesellschaft irgend etwas ausrichten können. Bedingt durch die niedrigen Zinsen bewegt man sich derzeit auf viel dünnerem Eis wie früher.
Nun darf jeder selber entscheiden, für wie sicher er seine Lebensversicherung hält.
Quellenangaben:
1 Lebensversicherung - Unter dem Rettungsschirm ist noch Platz
2 Stresstest: Bafin setzt Lebensversicherer auf "Watchlist"
3 EU erleichtert Versicherern Investitionen in Infrastruktur
4 Euro-Staaten beschließen Enteignungsklausel
5 §89 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (Versicherungsaufsichtsgesetz)