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7y
Ich bin Jurist: Das verstößt nicht gegen Art. 3 GG, denn Grundrechts sind grundsätzlich Abwehr~ oder Teilhaberechte gegen den Staat. Die Drittwirkung der Grundrechte im Zivilrecht war früher sehr eingeschränkt, ufert aber jetzt immer mehr aus.
RE: Fragmentierung des Rechts