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7y
Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir recht sicher, dass das gegen Artikel 3 GG verstößt und somit verfassungswidrig ist.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
RE: Fragmentierung des Rechts