Heute melde ich mich wieder einmal mit einer Leseempfehlung.
Der Artikel hat's in sich. Den email-Dienst Posteo kannte ich bisher noch nicht, aber er war mir gleich sympathisch.
Warum? .... Weil er es mit der Privatsphäre seiner Kunden sehr ernst nimmt.
Er speicherte bisher die IP-Adressen seiner Kunden nicht und hat auch gar kein Interesse daran.
Nun verdonnerte die Nomenklatura das Unternehmen dazu, dies doch zu tun, weil dies sonst Überwachungsmassnahmen erschweren würde. Das Bundesverfassungsgericht hält es für "angemessen" und sieht natürlich auch kein Verstoß gegen geltendes Recht.
Die Idee, einfach keine Daten der eigenen Kunden zu speichern, die Nachrichtendienste oder Strafverfolgungsbehörden zum Schaden der Bürger nutzen könnten, finde ich ziemlich genial. Aber wie geht's nun weiter?
Posteo hat zum Urteil Stellung genommen. Den Wortlaut findet ihr hier: https://posteo.de/blog/erster-kommentar-zur-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts