In diesem kleinen Blogbeitrag möchte ich den Begriff der Anderskosten klären.
Zusammenhang zwischen Aufwand und Kosten
Um den Begriff zu verstehen, müssen wir ihn einordnen in den Zusammenhang zwischen Aufwand und Kosten. Aufwand zerfällt in den neutralen Aufwand und den Zweckaufwand, und die Kosten zerfallen in die Grundkosten - hier sind sich also der Finanzbuchhalter und der Betriebsbuchhalter (Kostenrechner) einig -, und in die kalkulatorischen Kosten.
Unterschiedliche Bewertungen in der Finanzbuchhaltung u. in der Kostenrechnung
Und dann gibt es diese so genannten Anderskosten. Und Anderskosten bedeutet einfach nur, dass es einen entsprechenden Posten in der Fibu, in der Finanzbuchhaltung, wo der Begriff Aufwand hingehört, auch gibt, aber in der Kostenrechnung anders bewertet wird. Anderskosten heißt also „anders bewertet“.
Beispiel:
Abschreibungen sind klassische Anderskosten. In der FiBu, wo der Begriff Aufwand hingehört, haben wir Anschaffungsausgaben von zehntausend Euro. Fünf Jahre abschreiben, wir schreiben hier linear ab, jedes Jahr 2.000 Euro.
In der BiBu, der Betriebsbuchhaltung, auch Kostenrechnung genannt, schreiben wir auf der Grundlage der Wiederbeschaffungswerte ab, denn hier dürfen wir realistischer planen, weil die BiBu für uns selber ist und die FiBu gesetzlich vorgeschrieben ist.
Fünf Jahre, da sind wir uns einig. Der Abschreibungsbetrag beträgt aber hier jährlich 2.400. Dann haben wir 400 Euro Anderskosten, die durch eine andere Bewertung in der Kostenrechnung entstehen.
Ergebnis
Anderskosten heißt also: Es gibt einen entsprechenden Posten in der FiBu, nämlich die Abschreibung gibt es dort auch, in der Kostenrechnung wird anders bewertet.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
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