Krypto Trader aufgepasst, das Ende der Steuerfrist rückt näher und beim Eintragen der steuerlichen Gewinne muss auf einiges geachtet werden! Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Kryptosteuerguide, der für jeden zugänglich ist und Sie bei der Steuererfassung unterstützen soll. Dabei klären wir Fragen zum Thema Kryptowährungen und Steuern in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Anhand von Praxisbeispielen bekommen Sie einen realitätsnahen Einblick auf die Anwendung der steuerrechtlichen Situation von Kryptowährungen.
Im folgenden hat Bounty Hunterin Kathi einige Coins durch Bounty-Kampagnen erworben und diese dann zum Teil verkauft. Daneben betreibt sie noch einen ETH Masternode, von dem sie monatlich etwas ausgezahlt bekommt. Kathi arbeitet nebenbei noch geringfügig. Wie viele Steuern sie zahlen muss und welche Möglichkeiten sie hat um Steuern einzusparen, erfahren sie hier.
Kathi hat als Bountyhunterin ihre Mission gefunden.
Bei Bounty- bzw. Affiliate Programmen oder Airdrops kommt es darauf an, ob eine Gegenleistung erbracht werden muss, wie zB Marketingleistung von Influencern o.ä. Erfolgt dies gänzlich ohne Gegenleistung so ist sowohl bei Bounty-Programmen als auch bei Airdrops von einer steuerfreien Schenkung auszugehen. Liegt ein Leistungsaustausch vor, so muss der Euro-Marktpreis der erhaltenen Coins als Leistungsentgelt in der Steuererklärung erfasst werden.
Beim Masternode ist aufgrund der Ähnlichkeit zum Mining mit Einkünften aus Gewerbebetrieb zu rechnen.
Betreffend Bounty/Airdrop: nachdem Kathi dies nicht hauptberuflich ausübt, wird es sich hier wohl um sonstige Einkünfte gem § 29 EStG handeln. In 2017 betrifft der Wert der Gegenleistungen EUR 900,00 – welche somit in der Steuererklärung anzugeben sind. Der Verkauf der Coins aus der ersten Kampagne sind innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist und somit auch steuerpflichtig, ebenso die Coins aus dem Airdrop.
Die Einkünfte aus dem Masternode sind im Jahr 2018 aufgrund der hohen Einmalkosten negativ.
Im Jahr 2017 und 2018 ist Kathi mit ihren Gesamteinkünften unter EUR 11.000 – somit fällt auch keine Einkommensteuerzahllast an – die Vorgänge müssen dennoch in der Steuererklärung entsprechend erfasst werden.
Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem sich den kostenlosen Kryptosteuerguide herunterzuladen, um sich Wissen über die korrekte Versteuerung von Kryptowährung anzueignen. Bitte beachten Sie, dass der Guide keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sollten Sie Fragen zum Kryptosteuerguide haben stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.
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Originalpost auf blog.blockpit.io