Beim ersten mal, wusste ich das Schlicht nicht, das eine E-Mail nicht ausreicht. Ich habe noch nie Einspruch erhoben in meinem Leben. Als man mich drauf hingewiesen hat, habe ich ja den Einspruch in normaler Form abgegeben.
Da hat der eine am anderen vorbei geredet, weil man hat mir nicht gesagt, das mein erster Einspruch ungültig ist, obwohl ich die ganze Zeit danach gefragt hatte. Ich habe ja mit dem Gericht immer wieder telefoniert. Zur Verhandlung hätte ich dann auch eine Reise durch Deutschland gemacht.
Im Grunde war es Falsch, eine E-Mail zu Schreiben, statt den normalen Postweg zu nehmen. Wo da die Logik ist, in der Begründung jemand würde in meinem Namen über meine Email für mich Einspruch einlegen, also meine Identität nicht bestätigt sein, weis ich nicht. Ich weis nur, das ich in der Email beteuert habe, das diese meiner Person zu 100% nachgewiesen werden kann, was ich auch kann. 17 Jahre lügen nicht.
B habe ich ja dann gemacht.
Keine Ahnung, warum man sich nicht Selbst verteidigen kann als Laie und warum man drauf pfeifen darf, das ich nix zu der Sache in meiner Verteidigung sagen durfte. Das ist doch, worum es geht. Formfehler hin oder her, werd ich doch wohl angehört werden müssen, wenn ich eindeutig und mehrfach drauf hinweise, auch bei der Polizei, das ich dem nicht Zustimme?
RE: Meine Einsprüche werden als unzulässig verworfen..... /// Oder: Als flüchtiger Krimineller könnte ich jetzt mal wirklich Hilfe brauchen