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Mit stellt sich hier nur folgende Doppelfrage:
a) Warum hast du deinen Einspruch nicht von vornherein in der vorgeschriebenen, im gerichtlichen Schriftstück beschriebenen (dort ein Absatz mit der Überschrift Einspruchs- oder Widerspruchsbelehrung) Form eingereicht, nämlich als Papierbrief mit Originalunterschrift bzw. zur amtlichen Niederschrift nebst deiner Originalunterschrift beim Gericht vorgesprochen?
b) Warum hast du selbiges nicht wenigstens dann fristgerecht gemacht, als sie dich auf ebendies nochmal schriftlich hingewiesen haben?
RE: Meine Einsprüche werden als unzulässig verworfen..... /// Oder: Als flüchtiger Krimineller könnte ich jetzt mal wirklich Hilfe brauchen