Ne ist es nicht. Wir warten geduldig auf Mitte Dezember, da sollten die Runden dann durch sein.
Da macht die Afd und CDU/CSU (Also Bayern und unsere fränkische Schande den Södolf) noch ihren Senf dagegen und der Bundesrat hat ja auch noch sein Wörtchen zu sagen.
Die Grünen, SPD, ich glaub sogar die Linken machen Druck auf der anderen Seite. Ist ja viel noch total bescheuert geregelt. Aber das will ich erst mal net so Laut sagen und schön Abwarten.
Im Grunde ist es wie ich sage, alles unter 30 Gramm kann begnadigt werden mit noch zwei anderen einigermaßen verständlichen Bedingungen. Die kann man sich ja selber raussuchen, weil ich die net genau Auswendig weis und net zuviel Versprechen will.
Aber dann sollte man seine Begnadigung auch bekommen. Eine Haft wenn man gehabt hat, wegen 30 Gramm, hat man sich sicher vorher schon Unbeliebt gemacht und kann die Sache quasi Vergessen. Falls einer aber wirklich noch in Haft sitz, wegen den Auflagegründen für die Begnadigung (Was ich keinem Glaube) dann sollte der sich schon Längst drum gekümmert haben und Frei sein dürfen. Weil das ist seit Sommer spätenstens Bekannt. Ich habe es einfach nur nich Mitbekommen vorher.
Aber dagegen hat man sich bestimmt im Kleingedruckten abgesichert.
Natürlich. Dealerei und so, kann man Vergessen. Die sind ja net Blöd. Die Anzahl der Begnadigungen am Ende dürfte äußerst gering sein. Leider.
RE: Meine Begnadigungsanfrage wegen dem Verstoß gegen das BTMG im Fall des Hanfanbau im geringem Maße an die Landesjustizkasse Bamberg habe ich inzwischen Formlos abgeschickt.