Das ist doch längst legalisiert, oder? Ich weis allerdings nicht wie sich das auf alte Fälle auswirkt. Und was als "alt" angesehen werden kann. Dann müßten wohl noch einige eine Haftentschädigung bekommen. Aber dagegen hat man sich bestimmt im Kleingedruckten abgesichert.
RE: Meine Begnadigungsanfrage wegen dem Verstoß gegen das BTMG im Fall des Hanfanbau im geringem Maße an die Landesjustizkasse Bamberg habe ich inzwischen Formlos abgeschickt.