Die Porno-Mail als Dienstunfall

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Der Leiter einer nordrhein-westfälischen Behörde hatte es sich zur schönen Gewohnheit gemacht, seine Untergebenen mit Mails nicht nur dienstliche Inhalts zu erfreuen.
Hin und wieder versandte er offenbar zur Erheiterung auch Porno- e-mails an seine Abteilung.
Beim Betrachten einer als solche vor dem Öffnen der elektronische Post nicht zu erkennenden Mail mit " abstoßenden Darstellungen weiblicher Geschlechtsorgane " erlitt einer seiner Mitarbeiter einen Dienstunfall. Von einem medizinischen Sachverständigen wurde bei dem Beamten eine durch die Mail hervorgerufene Gesundheitsstörung diagnostiziert, die sich dadurch äußerte, dass der Staatsdiener eine Zwangsstörung in Form von " Zwangsgedanken" erlitt. Seine vorgesetze Behörde wollte die während der Dienstzeiten vom Vorgesetzten erhaltene Porno-Mail aber nicht als Ursache für dessen Arbeitsunfähigkeit anerkennen, weshalb das zuständige Verwaltungsgericht einschreiten und das beklagte Land zur Übernahme der Behandlungskosten und möglichen Spätfolgen dieses Dienstunfalls verurteilen musste. ( Verwaltungsgericht Düsseldorf)

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