Haager Landkriegsordnung: Steuern sind Raub

Die Haager Landkriegsordnung ist nach wie vor in Kraft. In § 46 der Haager Landkriegsordnung[2] steht:
“Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden”.

Steuern_Raub.jpg

Wikipedia schreibt dazu [1]:

In den Artikeln 42 bis 56 sind Regelungen zum Verhalten einer Besatzungsmacht auf besetztem feindlichen Gebiet festgelegt. Ein Besatzer ist unter anderem verpflichtet, die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten (Artikel 43). Die Bevölkerung eines besetzten Gebietes darf nicht zu Kriegshandlungen gegen ihr eigenes Land gezwungen werden (Artikel 44 beziehungsweise 45 in den Fassungen von 1899 beziehungsweise 1907). Entsprechend Artikel 44 der Fassung von 1907 ist es darüber hinaus verboten, die Bevölkerung eines besetzten Territoriums zu Herausgabe von Informationen über das eigene Heer oder über dessen Verteidigungsmittel zu zwingen. Die Einziehung von Privateigentum ist ebenso verboten wie Plünderungen (Artikel 46 und 47). Kollektivstrafen an der Bevölkerung für die Taten Einzelner sind verboten (Artikel 50).

Beweisführung abgeschlossen. 😏

Quellen:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung
[2] https://web.archive.org/web/20160314141146/http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

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