Offenbach: 500 Euro Strafe fürs Beerensammlen.

Wer mit einem Eimerchen loszieht, um sich Brom- oder Himbeeren von städtischen Sträuchern zu fingern, muss in Offenbach mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Denn in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt gilt der Beerenklau als Ordnungswidrigkeit.

Aber was sind öffentliche Anlagen, von denen nicht geerntet werden darf? Im Sinne der Verordnung: „gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und öffentlich zugängliche Kinderspielplätze.“

Stehen die Sträucher aber auf Privatgrund, während die Früchte tragenden Ranken über einen städtischen Gehweg hängen, darf man laut Ordnungsamtschef ran an die Frucht. Wer lieber ganz sicher gehen will, muss sich eine Genehmigung besorgen. Zwar kostet auch die etwas, aber billiger als 45 Euro Strafe ist sie allemal. „Da liegen wir bei irgendwas zwischen zehn und zwanzig Euro“, muss Weigand schätzen, weil noch nie solch ein Pflückschein beantragt wurde.

Leider existiert deutsche Gründlichkeit nur noch dort, wo sie nicht gebraucht wird. Freut natürlich den Lebensmittelhandel, weil Früchteliebhaber diese nun (teuer) einkaufen und Steuern zahlen müssen!

Bild und Quelle:

https://www.op-online.de/offenbach/schon-gewusst-beeren-ernte-offenbach-strafbar-8521834.html

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