CDU will Nutzung von Kryptowährungen in Deutschland stark einschränken.



Obwohl der von mir heute speziell im Hinblick auf seine Auswirkungen auf den Kryptobereich diskutierte Antrag der CDU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereits vom 12.12.2023 stammt, wurde darüber in den Medien meines Wissens so gut wie nicht berichtet.

Betreffs Kryptowährungen lautet der CDU-Vorschlag:

9. präventive Regelungen zur Verwendung von Krypto-Werten zu Zwecken der
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getroffen werden, indem
a. gesetzlich geregelt wird, dass beim Erwerb von Krypto-Werten und der
Durchführung von Krypto-Transaktionen grundsätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 des Geldwäschegesetzes anzuwenden sind;
b. ein ausdrückliches gesetzliches Verbot in Bezug auf den wechselseitigen
Umtausch von Krypto-Werten und Bargeld geregelt wird;
c. ein ausdrückliches gesetzliches Verbot in Bezug auf das Anbieten und das
Beziehen von Dienstleistungen sogenannter Krypto-Mixer geregelt wird;
d. eine Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen und ein Verbot der
Durchführung von Transaktionen von oder an selbst gehostete Adressen geregelt wird, wenn diese zuvor nicht registriert wurden. Bei der Registrierung
ist anzugeben, wer die Kontrolle über die gehostete Adresse ausübt. Bei Verlust der Kontrolle über die selbst gehostete Adresse ist dies anzuzeigen;
e. analog zum Kontenabrufverfahren nach § 24c des Kreditwesengesetzes ein
automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets eingerichtet wird; 

Die in meinen Augen wichtigsten Punkte zusammengefasst:


Es soll also zukünftig nicht mehr erlaubt sein, Kryptowährungen mit Bargeld zu kaufen oder umgekehrt.

Private Krypto-Wallets sollen einer Registrierungspflicht unterliegen, wobei von unregistrierten Wallets aus durchgeführte Transaktionen nicht mehr zulässig sein würden.

Analog zum Kontenabrufverfahren, also die gesetzlich geregelten Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Stellen auf die Kontostammdaten von Bankkunden, schlägt die CDU ein automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets vor.


Meine Gedanken bezüglich dieses Vorstoßes


Wieder einmal sollen Freiheit, Selbstbestimmtheit und Privatsphäre des immer gläserner werdenden Bürgers auf dem Altar der 'heiligen Kühe' "Geldwäschebekämpfung" und "Anti-Terrorismusfinanzierung" geopfert werden. Ruft irgendjemand in der Politik "Geldwäschebekämpfung!" treten augenblicklich (und offenbar wie völlig selbstverständlich) alle anderen Interessen in den Hintergrund: Es muss sofort gehandelt werden, koste es was es wolle!

Gemessen an den jährlich 3,2 Billionen Dollar an illegalen Aktivitäten im traditionellen Fiat-Geldsystem beläuft sich Krypto-Betrug auf gerade einmal 0,6 %.
(Auch) angesichts dieser Zahlen halte ich es für absolut unangemessen, in die Privatsphäre aller Krypto-Wallet-Besitzer eindringen und gar den Umtausch von Bargeld in Kryptowährungen untersagen zu wollen. Ist es noch verhältnismäßig, jegliche Kryptowährungsnutzer unter Generalverdacht zu stellen, nur um - wenn überhaupt - die Erfolgsrate gegen Finanzkriminalität möglicherweise um den Bruchteil eines Prozents zu steigern? Meiner Ansicht nach wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen!

Wieder einmal wird Deutschland infolge seines intrinsischen Bürokratie- und Regulierungswahns (statt Chancen und Potentiale zu erkennen) den Anschluss an die Entwicklung einer Zukunftstechnologie verlieren. Innovative Unternehmen werden sich anderswo niederlassen, junge, freiheitsliebende Menschen auswandern. Wäre meine Auswanderung nicht ohnehin beschlossene Sache, dächte ich spätestens jetzt ernsthaft darüber nach, das Weite zu suchen.

Dass jetzt ausgerechnet Parteien wie die SPD (die bisher stets, wenn es darauf ankam, Kontrolle und Überwachung gegenüber Freiheitsrechten präferierte) oder die Grünen der CDU Steine in den Weg legen werden, kann ich mir leider kaum vorstellen.

Möglicherweise verzögert sich die Umsetzung des Vorhabens aufgrund technischer Probleme (wie soll beispielsweise effektiv kontrolliert werden, ob jemand Kryptos mit Bargeld bezahlt?), aber allein der Wille es zu tun, zeigt überdeutlich, wes Geistes Kind 'unsere' Politiker mittlerweile mehrheitlich sind. Was derzeit in den sich selbst als freiheitliche Demokratien bezeichnenden westlichen Ländern geschieht, kann ich nicht anders als ein einziges, deprimierendes Trauerspiel bezeichnen! :-(

Bemerkenswert sind übrigens auch den Nicht-Kryptobereich betreffende Abschnitte des CDU-Papiers, so heißt es unter anderem ...

2. eine gesetzliche Regelung zur Durchführung von administrativen Vermögensermittlungsverfahren geschaffen wird, die die neu geschaffene Zollpolizei zum Aufspüren und zur Sicherung von verdächtigen Vermögensgegenständen sowie Vermögensgegenständen ungeklärter Herkunft ermächtigt;

... was nichts anderes bedeutet als Vermögen ungeklärter Herkunft auch ohne konkreten Nachweis einer Straftat einfach konfiszieren zu können. Es muss also die Unschuld des 'Verdächtigen' bewiesen werden, nicht seine Schuld (Beweislastumkehr)!


Bargeldbezahlobergrenze und KI-Überwachungsgesetz


Aufgrund des rasanten Tempos, mit dem immer neue, immer restriktivere Gesetzentwürfe das Tageslicht dieser einst freien Welt erblicken, tue ich es mir schon lange nicht mehr an, jeden einzelnen davon entsprechend in einem eigenen Post zu 'würdigen' - an der Richtung jedoch, in die wir uns bewegen, besteht ohnehin nicht der geringste Zweifel.
Aber da ich gerade am Schreiben bin, möchte ich dennoch kurz auf zwei weitere 'Meisterwerke' der jüngsten Zeit eingehen:

  • In der EU wurde eine verbindliche Obergrenze für die Bezahlung mit Bargeld von maximal 10000 Euro festgelegt, wobei bereits bei Barzahlungen von nur 3000 Euro die Daten des Käufer zwecks später möglicher Rückverfolgung erfasst werden müssen.

    Der Durchsetzung dieser Maßnahme soll eine eigens dafür zu erschaffende neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) dienen (welche Bundesfinanzminister Christian Lindner unbedingt in Deutschland lokalisiert wissen möchte).

    Immer wieder begegnet mir in diesem Zusammenhang das 'Argument', die Mehrheit aller 'rechtschaffenen' Menschen würde ohnehin nur sehr selten oder nie so hohe Beträge in bar bezahlen.

    Erstens dürfte das aber m. E. überhaupt keine Rolle spielen, denn es geht nicht darum, wie oft ich etwas tue, sondern darum, mit meinem eigenen Geld tun und lassen zu können, was ich will (es aus dem Fenster werfen, aufessen, ins Ausland transferieren oder eben auch 50000 Euro in Bar bezahlen, wenn es mir beliebt).
    Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass in einem gerechten und menschlichen System die Illegalität von Transaktionen oder der Herkunft von Geld und anderem Vermögen bewiesen werden müsste, nicht ihre Legalität!

    Zweitens sind diese 10000 Euro nur einer von vielen kleinen Schritten hin zu einer immer stärkeren Limitierung der Anwendungsmöglichkeiten von Bargeld:

    So wurde Ende 2018 die Ausgabe von 500-Euro-Scheinen eingestellt. Nachdem das "Zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II)" in Kraft trat, dürfen seit Ende 2022 Grundstücke in Deutschland nicht mehr bar, mit Kryptowährungen oder Gold erworben werden. Außerdem gelten in anderen Ländern der EU bereits jetzt viel niedrigere Obergrenzen für Bargeldzahlungen (z. B. maximal 1000 Euro in Frankreich und Spanien).


  • In einem Post auf X verweist Patrick Breyer von den "Piraten" auf einen Artikel, in welchem er davor warnt, dass das derzeit im EU-Parlament diskutierte "KI-Gesetz" in Europa den Weg zur Einführung einer permanenten biometrischen Massenüberwachung in Echtzeit ebne, wobei nun sogar die zunächst vorgesehene Einschränkung, die geplante Gesichtserkennungstechnologie nur für die Verfolgung schwerer Straftaten einzusetzen, wegfallen solle!

    Es gibt also doch noch einen Technologie-Sektor, in welchem sich Europa nicht so einfach von China die Butter vom Brot nehmen lassen will ...

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