Für die Akten - zum Hochverrat des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes


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Quelle des Bildzitates – Screenshot der Webpräsenz des 1 Senates des Bundesverfassungsgerichtes

Am letzten Freitag erreichte der Rechtsstaat in Deutschland mit dem Urteil zum Eilantrag bei der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen neuen Tiefpunkt in seiner Nachkriegsgeschichte, weil die Mitglieder des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes sich den Gewalthabern in diesem Land mehr verpflichtet fühlen als ihrer originären Aufgabe - dem Schutz der Bürger vor den illegitimen Übergriffen eines Unrechtsstaates.

Mit Blick auf die am Freitag erfolgte Rechtsbeugung und die Aushebelung der Grundrechte des deutschen Volkes bei der ab 15.3.2022 geplanten Einrichtungsbezogenen Impfpflicht - im Sinne des Hochverrates - ist es wichtig die Namen der Richter festzuhalten, die im Rahmen ihres Amtes sich offenbar und mutmasslich nicht mehr den Grundrechten des deutschen Volkes verbunden fühlen und das Grundgesetz vorsätzlich missachten und auszuhebeln.

Dies ist deshalb so wichtig, weil der Bundessozialismus und der gegenwärtige Corona- und Oköstalinismus in Deutschland mit all seinen menschenverachtenden Auswüchsen ein Ablaufdatum hat und über kurz oder lang zum Kollaps des gesamten gegenwärtigen Staatswesens – kurzum zum Systemwechsel - führen wird, weil selbst Richter am BVerfG und politische Taugenichtse in Berlin und Brüssel die Grundregeln der Marktwirtschaft mit ihren stalinistischen Träumereien eines neuen Utopiens nicht ausser Kraft werden setzen können.

Richter, welche wie der erste Senat des BVerfG am letzten Freitag unter vorsätzlicher Missachtung des medizinisch wissenschaftlichen Kenntnisstandes (Stichwort: fehlender Fremdschutz der für legal befundenen mRNA Menschenversuche) versuchen das Grundgesetz in Deutschland auszuhebeln und vorsätzlich die freiheitlich demokratische Grundordnung entgegen dem medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnisstand und ebenso das Leben und die Existenz von Millionen Menschen zerstören wollen, machen sich schuldig – nicht nur juristisch, sondern auch politisch, moralisch und metaphysisch – im Sinne schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Richter, die es für legitim ansehen, das Menschen sterben oder für den Rest ihres Lebens zu Invaliden und Pflegefällen werden (mit entsprechend verkürzter Lebenserwartung) und die es als rechtens ansehen, wenn die Bürger dieses Landes von faschistoiden politischen Strukturen in Legislative und Exekutive zu einer experimentellen und unzureichend erforschten medizinischen Behandlung ohne nachweisbaren Fremdschutz - unter Androhung diverser Übel (Enteignung, Berufsverbot, Reise- und Versammlungsverbote, Aufenthaltsverbote) - in ihren Grundrechten in ebenso schwerster Form verletzt werden, werden sich nach dem Zusammenbruch der gegenwärtigen Ökostalinistischen Verbrecherstrukturen in diesem Land sowohl strafrechtlich, als zivilrechtlich nach dem Systemwechsel für diese Verbrechen vor einer neu zu formenden Justiz, die von allen staatlichen Strukturen abgetrennt ist zu verantworten haben.

Gemäß des gegenwärtigen Strafgesetzbuches in Deutschland sind diese Richter des ersten Senates wegen vorsätzlicher Aushebelung des Grundgesetzes meiner Meinung nach zu gegebener Zeit nach dem Zusammenbruch des Ökofaschismus für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu sperren – ohne Aussicht auf Begnadigung, da als Folge der Missachtung medizinisch wissenschaftlicher Forschungsergebnisse und Mindeststandards zum fehlenden Fremdschutz der mRNA Behandlung – und die höchstrichterliche Aberkennung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen und ebenso der Menschenwürde, des Rechtes auf Eigentum, des Rechts auf Selbstbestimmung, des Rechtes auf Reise- und Bewegungsfreiheit usw. als Schwerverbrechen im Sinne des Hochverrates und des Amtsmissbrauches zu werten sind, da die Nötigung zur Impfung zahllosen Menschen die Gesundheit oder gar das Leben kosten wird. Eine als Impfung deklarierte experimentelle Gentherapie, die nachweislich keinen Fremdschutz für die Bevölkerung beinhaltet und somit auch nicht für vulnerable Personengruppen als indiziert rechtswirksam anzusehen ist Ausdruck tiefster Menschenverachtung auf Seiten der Mitglieder des ersten Senates gegenüber den Bürgern in diesem Land.

In anderen Ländern würde man solche Richter vermutlich hinrichten, wenn der Systemwechsel erfolgt ist.

Die Unverfrorenheit und vorsätzliche Aushebelung der Grundrechte unter Missachtung der medizinisch wissenschaftlichen Faktenlage zum Zeitpunkt des Urteils des 1. Senates am vergangenen Freitag lässt nur einen Schluss zu. Der erste Senat des BVerfG ist mit Richtern besetzt, die versuchen ihre Urteile zu Gunsten der Ökostalinisten und Coronafaschisten in diesem Land zu fällen und nicht ihren Aufgaben nachkommen, insbesondere das deutsche Staatsvolk vor den illegitimen grundgesetzwidrigen Angriffen des Staatsfaschismus auf dessen Grundrechte zu schützen.

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