Wie würden Sie entscheiden?

Oder: Wie kann eine Mutter erzieherisch auf ein Kleinkind einwirken, dass sich hysterisch schreiend gegen sein Recht auf Umgang wehrt?

Und wieder ein haarsträubender Fall. Es geht darum, dass eine Mutter zu einem Ordnungsgeld von 1000,- Euro verdonnert wird, weil ihr nicht mal 3 jähriges Kind sich hysterisch schreiend gegen den Umgang mit dem Vater wehrt und die Mutter den Umgang unter diesen Umständen ausgesetzt hat. Sie hätte nach Meinung des Gerichts „erzieherisch auf das Kind einwirken müssen“, so dass dieses von seinem Recht auf Umgang Gebrauch macht.

Halten wir fest – es geht wie immer ausschließlich um das Wohl des Kindes. Nicht wahr?!
Schauen wir doch mal in die Schriftsätze rein, wie das Gericht mit diesem Wohl umgeht...

Im Folgenden werden Auszüge aus dem Ordnungsgeldbeschluss vom 25.06.18 gezeigt.
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Halten wir fest: Die Mutter geht auf das aktuelle Befinden des Kindes ein, nachdem sie es zuvor auf den bevorstehenden Umgang aufmerksam gemacht und ihm gut zugeredet, eine tolle Zeit angekündigt hat und das Gericht ist nicht in der Lage, zu erkennen, dass es auch genügend andere Gründe geben KANN (außer einer mutwiligen Sabotage des Umgangs, die ihr unterstellt wird), die z.B. in der Entwicklung des Kindes, Erlebnissen mit dem Vater, Trennungsangst usw.), die das Kind den Umgang verweigern und in dieses hysterische Schreien verfallen lassen?

Hier wird deutlich, dass SACHKENNTNIS in Bezug auf Bindung und Entwicklungspsychologie offenbar nicht vorhanden ist. Andernfalls WÄRE die kindliche Blockadehaltung für das Gericht zu erkennen und nachvollziehbar.

WELCHE Mutter gibt ein 2-jähriges Kind in dieser Situation in Obhut eines anderen - auch wenn es der Vater ist? - Und welcher treusorgende, WIRKLICH um das Kind und sein Wohl besorgte Vater lässt sowas überhaupt zu???
Zu wem kommen Kinder in aller Regel, wenn sie Trost und Zuwendung suchen? Auch in intakten Beziehungen kommen Kinder in diesem Fällen zur Mutter gelaufen und suchen Trost. Und hier wird erwartet, dass eine Mutter ein Kind in solch einer Verfassung dem Vater übergibt und es in seiner Not nicht unterstützt und es aus dieser Situation, in der es sich nur mit hysterischen Schreien ausdrücken kann, allein lässt? Was hieße DAS dann für die Mutter-Kind-Bindung und das Vertrauen des Kindes in die Mutter? Welche Mutter weist ihr Kleinkind ab, das sich in höchster Not - und das beweist das hysterische Schreien - schutzsuchend an sie, als erste Bezugsperson, wendet und Hilfe erwartet?

Aber, halten wir fest - es geht hier ausschließlich um das Kindeswohl, was solche Gerichtsentscheidungen erforderlich macht, nicht wahr?!

Das Gericht sieht es folgendermaßen:
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Eine Mutter muss dem Kind also vermitteln, dass es keinen eigenen Willen haben darf und sich dem der Erwachsenen unterzuordnen hat. Wenn sie das nicht tut, muss das Gericht sie maßregeln, damit sie beim nächsten Mal das "Kindeswohl" endlich beachtet und das sich wehrende und schreiende Kind im Namen des "Kindeswohls" dem Vater zur Ausübung seines Umgangsrechts mitgibt.

Die Mutter muss also durch "erzieherische Maßnahmen" den Umgang mit dem Vater sicherstellen. Mal davon abgesehen, WELCHE Maßnahmen das konkret sein sollen, wenn Kinder doch zudem das Recht haben auf GEWALTFREIE Erziehung, frage ich mich bei all dem aber immer - wieso muss nicht AUCH der Vater dazu beitragen, dass das Kind sich gerne bei ihm aufhält und wieso scheinbar "Fachleute" und liebende Väter der Meinung sind, dass sich Beziehung und Verbundenheit durch Zwang und Gewalt, per unterdrücktem Willen und dem Auslösen von Ohnmachts- und Hilflosigkeitsgefühlen erreichen lässt?

Man befrage einmal Psychologen, wie sich diese "Erziehung" auf die kindliche Psyche und Entwicklung auswirkt...


Aus Sicht der Mutter:

Die betreffende Mutter hat mir Ihre Sicht der Dinge und die Abläufe geschildert, die hinter diesen Vorgängen stecken.
Lest selbst:

Mama muss zahlen

Haben Sie schon mal geweint vor Wut und Hilflosigkeit, weil sich gefühlt alle Welt gegen sie verschworen hat? Ich hab gestern geweint, nachdem ich einen Beschluss vom Familiengericht bekommen habe, in dem ich zu 1000€ Ordnungsgeld verdonnert wurde.

Was war passiert?

Ich bin eine alleinerziehende Mama eines fast 3 jährigen Kindes. Der Papa und ich hatten eine kleine Liaison und gingen bereits mit Beginn der Schwangerschaft getrennte Wege. Ich wollte, dass das Kind Kontakt zum Vater hat und habe dies auch all die Jahre und Monate zugelassen, weder blockiert noch verhindert. Er hatte alle Möglichkeiten, sein Kind zu sehen. Er hat sie nur nicht wahrgenommen. Der Papa hat für sich selbst entschieden, in den ersten 14 Lebensmonaten alle 5 Wochen mal für zwei Stunden vorbeizuschauen. Dies fand er völlig ausreichend. Auch mal zwischen den Umgängen nach seinem Kind zu fragen, kam ihm nicht in den Sinn.

Dann wollte er das gemeinsame Sorgerecht. Auch dies bekam er vor Gericht ohne Umschweife zugesprochen. Es war völlig unerheblich, dass keine Kommunikation zwischen uns reibungslos lief, dass er keinerlei wirkliches Interesse am Aufbau einer Beziehung zu seinem Kind hatte, dass ich dem richtigen Unterhalt fürs Kind monatelang nachlaufen musste (und immer noch tue), dass er sich in keinsterweise ins Leben des Kindes eingebracht hat, es ja nicht mal ausreichend gekannt hat und kennt, um eine Basis für gemeinsame Entscheidungen zu haben. Alles war völlig unerheblich.
Das einzig gute war, dass man ihm nahelegte, doch bitte öfters zukommen. Aus den alle 5 Wochen wurden alle 2 Wochen für drei Stunden und auch dies war ihm zu viel, wie er mehrfach darlegte.
Wer kleine Kinder hat, weiß wie viel wertvolle Zeit eine fremde Person gerade mit so einem kleinen Kind verbringen muss, damit das Kind eine tragfähige Vertrauensbeziehung aufbauen kann. In unserem Fall war das sehr geringe Engagement des Papas leider nicht ausreichend, diese Vertrauensbeziehung zwischen Kind und Vater herzustellen.

Als ich Anfang des Jahres den Entschluss fasste, wieder näher zu meiner Familie zu ziehen, da ich dort bessere Unterstützung und Kinderbetreuung habe, begann der Krieg am Familiengericht. Ja, es ist Krieg. Das Kind wird wie eine Verhandlungsware behandelt. Haben Sie schon mal von Kindeswohl gehört? Dies wird von Gerichten mit Füßen getreten und bei Entscheidungen völlig ignoriert. Und auch wir Mamas werden massiv an den Pranger gestellt, wenn wir unsere Kinder schützen wollen. Im Vordergrund stehen ausschließlich Väterrechte.
Der Papa hat natürlich dem Umzug nicht zugestimmt, dies muss er aber, wegen dem gemeinsamen Sorgerecht. Jemand der sich in keinsterweise wirklich für sein Kind interessiert (keine Nachfragen nach dem Kind, keine Geschenke, zu wenig Engagement beim Thema Umgang) darf Ihnen bzw. dem Kind den Umzug in ein neues Leben verwehren.

In der Verhandlung war das Thema Umzug eigentlich sehr schnell klar. Ich darf umziehen, ABER. Damit man zwischen Vater und Kind endlich mal eine Bindung herstellt, wurden für die Zeit vor dem Umzug innerhalb von 7 Tagen 4 unbegleitete Umgänge zwischen 3 und 7 h angeordnet. Meine Bitte, eine für das Kind entspannte Situation und einen sanften Übergang zu gewähren, wurden abgeschmettert mit der Begründung „das ist der Papa, sie hat ihn schon ein paar Mal gesehen und wird problemlos mitgehen“. Das Kindeswohl wird hier völlig übergangen, Bindungstheorien überhaupt nicht berücksichtigt und ignoriert. Vaterrecht und Vaterforderungen werden in den Vordergrund und über alles gestellt. Wie das Kind mit der Situation klarkommen soll, wird in keinsterweise hinterfragt. Noch wird hinterfragt, warum der Kindsvater bisher so wenig Engagement gezeigt hatte. Alle Beteiligten wie Richterin, Jugendamt und Verfahrensbeistand haben das Kindeswohl dem Vaterrecht untergeordnet. Sogenannte Experten, die nie das Kind in Interaktion mit dem Vater und in Reaktion auf den Vater gesehen haben, sagen Ihnen vor Gericht, was für ihr Kind gut ist. Und schrecken auch nicht davor zurück, naja sagen wir mal, etwas kreativ mit der Wahrheit umzugehen.

Gesagt, getan. Der erste Umgang erfolgte und ein völlig verstörtes Kind kam zurück und fragte mich, „Mama bin ich morgen noch hier bei Dir?“. Zwei Tage später rannte dieses Kind völlig hysterisch schreiend weg, als sie den Papa nur erblickte. Versteckte sich zitternd hinter meinen Beinen und war kaum zu beruhigen. Den ersten Umgang schildert der Papa als absolut harmonisch. Wenn Sie ihr Kind so erleben, denken Sie dann nicht auch, dass an der Schilderung des Papas etwas nicht stimmen kann, wenn das Kind so heftig beim Anblick des Papas reagiert? Wenn das Kind wieder einnässt obwohl es seit Monaten trocken ist, wenn es Ihnen nicht mehr von der Seite weicht, wenn es nicht mehr in die Kita gehen will, weil es Angst hat, dass der Papa sie dort abholt? Wenn es nachts weinend und schreiend aufwacht? Denken Sie dann immer noch, dass der erste unbegleitete Umgang harmonisch war? Ich habe versucht, mein Kind mit mir allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufzufangen und habe es auch weiterhin motiviert und auf die Umgänge mit dem Papa vorbereitet.

Der Umgang wurde mit aller Macht durchgezogen, ein Kind zappelnd und schreiend vom Papa weggetragen. Es hatte Folgen, denn das Kind weigerte sich bei Umgang 3 und 4 mit dem Papa mitzugehen. Bei Umgang 4 habe ich ein zitterndes, hysterisch weinendes Kind, dem Papa nicht mehr mitgegeben, da es mir das Mama-Herz brach, das zu erleben. Mein Kind hat vollstes Vertrauen zu mir und ich soll dieses brechen und erschüttern, indem ich seinen Willen breche?

Und jetzt muss Mama für diese Entscheidung bezahlen, im wahrsten Sinne des Wortes und in Zahlen 1000€. Und wissen Sie mit welcher Begründung? Ich teile hier gerne die Begründung der zuständigen Richterin, aus der Sie sicher auch erlesen werden, dass unseren Kindern ein eigener Wille abgesprochen wird und regelrecht zur Manipulation am Kind aufgerufen wird:
„Grundsätzlich ist es die Verpflichtung der Mutter, das Kind dahingehend zu erziehen, dass es letztlich auf den Willen der Eltern und nicht auf den Willen des Kindes ankommt. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, notfalls auch ein weinendes Kind dem Vater zu übergeben. Die von der Mutter vorgelegten eidestattlichen Versicherungen verschiedener Freunde bzw Bezugspersonen des Kindes ändern nichts an der höchstpersönlichen Verpflichtung der Antragsgegnerin, auf ihr Kind einzuwirken und durch erzieherische Maßnahmen den Umgang des Vaters mit dem Kind sicher zu stellen. „

Wie das Verhalten des Papas gegenüber dem Kind einen Einfluss auf das Verhalten des Kindes und eigentlicher Auslöser für dessen Reaktionen war, wird natürlich mit keiner Silbe erwähnt geschweige denn in der Beurteilung der Situation berücksichtigt. Und dass es genau für dieses Verhaltens des Papas verschiedene unabhängige Zeugenaussagen gibt, die sachlich das Verhalten des Papas bei der Übergabe beschreiben werden vom Gericht nicht berücksichtigt, weil er diese als nicht wahrheitsgemäß hinstellt. Es wird einzig und allein seinen Aussagen Glauben geschenkt. Fragen Sie sich da nicht, warum eine Aussage eines Einzelnen gegenüber 6 unabhängigen sachlichen Zeugenaussagen mehr Wert beigemesen wird?
Es zählt eben nur Vaterrecht über Kindeswohl und über Kinderrecht. Ein Kind hat keine Stimme mehr, nur der Vater.

Und jetzt schauen sie mal bitte hier. Kennen Sie die Kinderrechts-Konvention der UN? Hier ein paar Auszüge:

Immer dann, wenn etwas passiert oder entschieden werden soll, wovon ein Kind betroffen ist, ist es am wichtigsten, dass es dem Kind dabei gut geht und auch in Zukunft gut gehen wird.

Du darfst sagen, was du fühlst und möchtest. Du hast das Recht, anderen Menschen mitzuteilen, was du denkst oder fühlst. Du kannst dich mitteilen, indem du redest, zeichnest, schreibst oder auf eine andere Art und Weise.

Nein sagen und Grenzen setzen darf jedes Kind. Niemand darf ein Kind gegen dessen Willen anfassen.

Du hast das Recht auf Schutz und Geborgenheit. Niemand darf dich an deinem Körper oder deine Gefühle verletzen.

Und genau diese Rechte des Kindes werden mit solchen Entscheidungen mit den Füßen getreten, Mamas die für die Rechte Ihrer Kinder einstehen, werden an den Pranger gestellt und sollen Ordnungsgeld zahlen als erzieherische Maßnahme für die Mama.
Und Nein, Mama wird NICHT zahlen sondern in Beschwerde gehen.


Hier zum Nachlesen der Beschluss des Amtsgerichts:
Beschluss Amtsgericht
Und hier der Beschluss des Oberlandesgerichts zu diesem Fall:
Beschluss Oberlandesgericht


Und nun kann jeder für sich mal überlegen, was er davon hält und wie er selbst entscheiden oder sich an Kindes stelle fühlen würde...

Die hier gezeigten Schriftstücke wurden von der Mutter zur Verfügung gestellt und der Veröffentlichung zugestimmt.

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