Stirbt die FOTOGRAFIE wegen der DSGVO? | Wird Trainspotting illegal? | Zug2013


.... Und nicht nur Fotografie ! Meines Erachtens auch das filmen im allgemeinen . Meine Schlussfolgerung ist nähmlich die , das man es den "freien Medien" schwer machen will bzw. denen den "Maulkorb" zu verpassen . Denn eines erwähnt dieser junger Mann in seinem Video nicht , denn fotografieren und filmen mit den Personen drauf dürfen nur unsere Staatsmedien , Nato Presse Agenturen . Nach meiner Rechtsauffassung gilt doch eigentlich , gleiches Recht für alle ? Mit diesem Ausschuss auf jedenfall nicht . Wehret den Anfängen , denn die Entwicklung wird darauf hinauslaufen, sobald man politisch kritisch tätigt wird und diese mit Beweisen in Form von Fotos etc. untermauert ,so sitzt man schon mit einem Bein im Knast. Auch bedenklich mit Livestreams via Facebook , Dlive ,VK Stream . So jetzt zum Orginal Artikel von dem Verfasser Zug2013 , sein geistiges Werk , wenn Euch sein Kanal gefällt so abonniert ihn .
sein Kanal :
weitere Info ,was auch Blogger intressieren könnte :

Am 25.Mai 2018 wird sich die rechtliche Situation beim Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit, d.h. auch das Trainspotten (Fotografieren von Zügen) ändern.
Grund ist das Inkraftreten der DSGVO in Deutschland.

PETITION Unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

Wie die rechtliche Situation ab da aussieht erfahrt ihr in diesem Video.
Die Inhalte habe ich privat recherchiert. Alle ANGABEN in diesem Video sind deshalb OHNE GEWÄHR!

KLEINE KORREKTUR: Leider kannte ich Erwägungsgrund 18 der DSGVO, als ich dieses Video gemacht habe, nicht. Da heißt es: dass "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" die DSGVO nicht gilt. Das heißt, wenn man NUR FÜRS PRIVATE FOTOALBUM die Bilder macht, ist es doch komplett legal. !DAS HABE ICH IM VIDEO FALSCH GESAGT! Ich bitte um Entschuldigung.
Aber die meisten Trainspotter werden (wie ich) ihre Aufnahmen für Facebook, Instagram, Bahnbilder, YouTube etc. machen. Und ob das noch als familiäre Tätigkeit gilt, ist mehr als unklar.


INHALT:
0:50 Erklärung bisherige Situation (§23 Kunsturhebergesetz)
1:34 Erklärung Situation ab 25.Mai (Art. 4, 6, 7 DSGVO)
5:48 Strafen bei Nichteinhaltung
6:48 Wie gehe ich (Eisenbahn-Fotograf) damit um - was bedeutet das für diesen YouTube Kanal


INFORMATIONS LINKS:
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/

GESETZES TEXTE:
KunstUrhG: https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
DSGVO Art 4: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html
DSGVO Art 6: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html
DSGVO Art 7: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/7.html
DSGVO Komplett: https://dsgvo-gesetz.de/
BDSGneu Komplett: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/


KONTAKT
E-Mail: tobizug@gmail.com
Aktuelle Infos zu diesem Kanal: https://www.facebook.com/Zug2013/
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Hochauflöslichere Eisenbahnbilder: http://www.bahnbilder.de/name/profil/fotograf_id/18223.html


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