Kurioses aus der Arbeitswelt

Auch häufige "Sitzunge " gehören zum Anwaltsjob

Lustiges aus dem Taschenbuch " § Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten"

In einem Urteil aus dem Jahr 2009 stellte das Arbeitsgericht Köln fest, dass es noch im Rahmen des zulässigen sei, wenn ein angestellter Anwalt einen nicht unerheblichen Teil seiner Arbeitszeit, nämlich knapp sechseinhalb Stunden in einem Zeitraum, von 16 Tagen , weitgehend unproduktiv auf der Kanztoilette verbringt. Vor Gericht kam die Angelegenheit, weil der Kanzleiinhaber den Kollegen schon länger im Verdacht hate, schwierige Fälle lieber "aussitzen" anstatt sie tatkräftig zu bearbeiten. Deshalb hatte er eine Kanzleiangestellte beauftragt, die Toilettenbesuchsdauer des vermeintlichen Drückebergers minutiös zu protokollieren, um ihm die Fehlzeiten vom Gehalt abziehen zu können.
zu seiner Verteidigung hatte der auf Gehaltsnachzahlung klagende Jurist angegeben, dass er in der fraglichen Zeit im Mai 2009an besonders langwierigern Vedauungsstörungen litt.
Aus Mangel am verertbaren Beweisen für die dem Mitarbeiter vom Chef vorgeworfene bewusste Arbeitsverweigerung gab das Gericht der Zahlungsklage statt.
(Arbeitsgericht Köln)

H2
H3
H4
3 columns
2 columns
1 column
Join the conversation now
Logo
Center