Kann das echt sein?

Hallo zusammen,

hier ein kleines Ratespiel: Ist der folgende Text im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland zu finden oder nicht?

§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften entsprechend § 11 Absatz 3 die Flagge oder die Hymne der Europäischen Union verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

Nicht schwer, oder?

Die Lösung gibt es ganz unten in diesem Post.

Na gut, vielleicht habe ich überzogen. Jetzt mal ernsthaft. Könnte das wirklich geltendes Recht sein? Stellen wir uns einmal vor, es sei ein echtes Gesetz. Was würde das bedeuten?

Die blaue Farbe und der Kranz aus 12 Sternen stellen ja, historisch betrachtet, das Sternenbanner der Jungfrau Maria dar. Darüber möchte ich mich jetzt nicht verunglimpfend äußern. Es könnte ja sein, dass da oben ein geltendes Gesetz zitiert ist. Wohl oder übel müsste man alle katholischen Kirchen darauf untersuchen, ob sie das Marienbanner in uneuropäischer Weise präsentieren. Der Aufwand wäre überschaubar, das lässt sich machen.

Nebenbei frage ich mich, ob es wohl eine Verunglimpfung der europäischen Fahne wäre, wenn ich eine eigene Fahne mit nur 10 Sternen bastele? Oder darf ich mit so einer Fahne dann straffrei meine gesamten schlechten Manieren ausleben?

Sei es wie es will. Die Flagge zu zerstören ist infolge europäischer Produktvorschriften jedenfalls nicht so einfach. Das haben manche Brexit-Enthusiasten eindrücklich bewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass man auch den Versuch unter Strafe stellt. Sofern es denn ein echtes Gesetz ist.

Was nun die Hymne betrifft, handelt es sich unbestritten um eine Melodie aus Beethovens 9ter Symphonie. Als Europäische Hymne gilt nur die Melodie, ohne Text. Es stellt sich also die Frage, wie man eine textlose Hymne verunglimpfen kann. Jimmy Hendrix kann den Job nicht mehr übernehmen, wobei seine Version des Star spangled banner vielleicht anderen Musikern als Vorlage dienen mag. Möglicherweise ist es einfach ein Gesetz gegen schlechte Musiker. Das wäre schon fast begrüßenswert. Ein ganz besonderer Beitrag zum Beethovenjahr, sozusagen. Sofern es denn ein echtes Gesetz ist.

Vielleicht kann man die Hymne verunglimpfen, indem man einfach einen Text dazu dichtet. Jetzt nicht "Freude schöner Götterfunken" oder "Song of Joy", sondern vielleicht "Alle Menschen san ma zwider". Ach so, gibt es ja schon. Offenbar ist @meins0815 nicht der einzige alpenrepublikanische Grantler, sondern er hat Geistesverwandte. (Sorry für die Mention, ich musste gerade zwanghaft an dich denken.)

Was den zweiten Absatz des Paragraphen betrifft, wäre ich zu begrenzter Zustimmung bereit. Wenn eine Flagge an Trauer- oder Festtagen auf Halbmast oder Vollmast hängt, dann sollte man sich nicht daran vergreifen. Das wäre ein überaus schlechtes Betragen. So etwas sollte gerne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es schiene mir allerdings übertrieben, daraus gleich eine Straftat machen zu wollen.

Den Begriff beschimpfender Unfug könnt ihr gerne googeln. Zu den Ausprägungen dieses Delikts zählen zum Beispiel Anspucken oder Drauftrampeln. Für motorisch unbegabte Menschen wie mich gibt es einen Zusatz, der auch den Versuch unter Strafe stellt. Nur um es klarzustellen: das geht hier natürlich komplett ins Leere, denn ich habe andere Hobbies und finde die europäische Fahne sogar ganz hübsch. Ich würde ihr nichts antun, auch ohne Strafgesetz.

Sofern es denn ein echtes Gesetz ist.

Also? Ist es ein gültiges Gesetz?

Kommen wir nun zur Auflösung. Kann ich mir diesen Gesetzestext ausgedacht haben? Hat der Text euren Plausibilitäts-Check bestanden? Kann so ein Gesetz echt sein?

Gibt es im Strafgesetzbuch einen Paragraphen 90c?

Gleich werdet ihr es erfahren.

Die Antwort ist nicht so einfach wie ihr glaubt.

Trommelwirbel!

Die Antwort lautet:

Noch nicht.

Eine entsprechende Gesetzesänderung wird aber im Bundestag diskutiert, seht selbst. Den Gesetzentwurf (PDF) könnt ihr gerne nachlesen. Da erfahrt ihr dann auch:

Anmerkung 2020-03-01 153112.jpg

Während der aktuellen Viren-Berichterstattung wird dieses kleine Thema nicht in den Medien erscheinen und ohne Aufsehen durchgehen. Das Gesetz wird voraussichtlich im März verabschiedet.

Und?

Ist mir egal. Ich habe genug Anderes, worüber ich mich aufregen könnte. Die Majestätsbeleidigung haben sie aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, jetzt wollen sie ein Gesetz für/gegen die Beleidigung spezieller Textilien und einer etwas schnulzigen Melodie einführen. Wenn das der Glaubwürdigkeit unserer Politiker nützt, dann sollen sie es halt machen. Mich trifft es ohnehin nicht. Bis dahin wird mir der Zwider-Text hoffentlich aus dem Kopf entschwunden sein.

H2
H3
H4
3 columns
2 columns
1 column
Join the conversation now