OVG Münster stoppt Vorratsdatenspeicherung (teils); Staatstrojaner wird beschlossen!?

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) erklärt die Pflicht zur Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten für unzulässig. Urteil

Das Gericht führt aus:

nicht mit Art. 15 Abs. 1 Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 vereinbar

und widerspricht damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Januar.
Das OVG stört sich an der massenhaften Speicherung und hält es nicht für ausreichend, wenn nur der Zugriff beschränkt ist.
Wenn überhaupt ist die Erfassung der Daten nur mit Einschränkung möglich - indem z.B. nur örtlich beschränkt und auf konkreten Verdacht gespeichert werde.

Achtung! Dies ist ein Eilverfahren, da die Speicherung ab 1. Juli fällig wäre.

Der Beschluss ist unanfechtbar, aber nur gültig für diesen klagenden Provider (andere müssten auch klagen). Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Bevor aber jemand in Jubel ausbricht: Ruhig Blut! Egal wie oft etwas als verfasssungswidrig erklärt wird, die "Sicherheits"fanatiker geben trotzdem nicht auf. Es wird einen neuen Anlauf geben.

Den Beweis dafür sieht man ganz aktuell, genau zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Posts, in der verschwörungsmäßigen Aktion, in der unsere Politiker gerade den Staatstrojaner durchgeschmuggelt haben - in einem Gesetz über Fahrverbote. Golem

Oder wie es der olle Prantl ausdrückt:

was heute am späten Nachmittag im Bundestag geschehen soll, ist eine derartige Dreistigkeit, dass einem die Spucke wegbleibt. Ein Gesetz mit gewaltigen Konsequenzen, ein Gesetz, das den umfassenden staatlichen Zugriff auf private Computer und Handys erlaubt, wird auf fast betrügerische Weise an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust und abgestimmt.

footer.jpg

H2
H3
H4
3 columns
2 columns
1 column
Join the conversation now
Logo
Center