Doppelstandard

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Im Wald grillen Invasoren über offenem Feuer. Einem dies monierenden Passanten erklären sie, die Polizei habe ihnen dies erlaubt.
Auf Nachfrage stellt sich heraus, daß die Polizei sie zwar von dem Verbot des Grillens im Wald informiert, jedoch, nach eigenen Angaben, „unter Schließung sämtlicher Augen“ davon abgesehen hat, eine Ordnungsstrafe gegen die Täter zu verhängen.
Das Ergebnis: Die Delinquenten haben die Botschaft entweder nicht verstanden, oder nicht allzu ernst genommen. Bei Verhängung des vorgesehenen Ordnungsgeldes wäre das anders gewesen.

Grillen im Wald stellt einen – im wahrsten Sinne des Wortes – brandgefährlichen Vorgang dar. Dabei schrumpft bei der Verhängung von Ordnungsgeldern, wenn dafür überhaupt ein Ermessen besteht, aufgrund der Gefährlichkeit des Tuns das Ermessen auf null.

Das vorschriftswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen eröffnet in der Regel dagegen keine unbeherrschbare Gefahrenquelle. Dennoch werden dafür regelmäßig Ordnungsstrafen verhängt und durchgesetzt – bei Deutschen!

Zwar gilt, daß es nur eine Gleichheit im Recht, nicht dagegen im Unrecht gibt. Die willkürliche Verhängung von Strafen, bzw. das beliebige Absehen davon, führt jedoch bei der Überschreitung einer gewissen Schwelle zur Aushebelung der Rechtsordnung. Das Willkürverbot gilt ohne Ausnahme immer.

Und nun noch zum Vergleich:
Seit dieser Woche sitzt in Bielefeld Frau Haverbeck-Wetzel in der Justizvollzugsanstalt ein. Diese Dame hat niemanden auch nur irgendeiner Gefahr ausgesetzt, noch ist dies künftig zu befürchten.
Entspricht dies Ihrem Rechtsempfinden? Meinem nicht!

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