Wenn ab 16 gewählt werden darf, darf das Jugendstrafrecht nur bis maximal 16 gelten, und auch alle anderen Beschränkungen sind aufzuheben. Mir fallen da auf die Schnelle ein: Volle Geschäftsfähigkeit, Jugendschutz wg. Alkohol, Spielhallen, Veranstaltungen etc, Auto fahren, Einsatz in der Armee, Polizei, Feuerwehr etc. Keinerlei Beschränkungen der Auswahl des Berufes etc etc.