Es ist wie frueher

Das letzte Mal, als ich so, pennergleich, an irgendeinem Bordstein vor einem Gebäude rumlungerte, war vor Jahrzehnten. Damals fand ich das auf irgend eine Weise cool und rebellisch (ja, ich hatte eine gutbürgerliche Erziehung). Allerdings lungerte ich meist nicht alleine rum, so mutig war ich dann doch nicht.
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Heute bin ich natürlich nicht mehr rebellisch, cool sieht das auch nicht aus und eigentlich will ich hier auch gar nicht rumlungern, vorm Zulassungsamt.

Aber es 2017, nicht mehr 2016.

Und ich folge nur dem Zeitgeist, manche sagen auch, den Regelungen der dümmsten Regierung aller Zeiten.

Kurzzeitkennzeichen bis 2016
Wenn man irgendwo ein Auto kaufen wollte, holte man sich ein Kurzzeitkennzeichen entweder vorher beim eigenen Zulassungsamt oder beim Zulassungsamt des Verkäufers, schraubte das an das gekaufte Auto und fuhr nach Hause.

Früher konnte man ganz bequem per Zug eine Besichtungsrundreise unternehmen. Man sah sich die in Frage kommenden Autos an und wenn man eines kaufen wollte, tat man das, schraubte die roten Kurzkennzeichen dran und fuhr einfach nach Hause.

zu einfach, viel zu einfach

Mit dieser Regelung war Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Da diese Kurzzeitkennzeichen 5 Tage gültig waren, konnte jedermann damit mehrere Fahrzeuge kurzzeitig bewegen und man konnte das Kennzeichen einfach weiterverkaufen, wenn man es nicht mehr brauchte.
Das geht ja nun gar nicht, das ist Gebührenhinterziehung, diesem Schwerverbrechen muss Einhalt geboten werden, dachte der intelligenteste Verkehrsminister aller Zeiten.

Dazu kommt, dass niemand im Staat wusste, wer mit welchem Fahrzeug von welchem Vorbesitzer da gerade unterwegs ist, wem sollte man also den Bußgeldbescheid zuschicken?
Noch ein Gebührenverbrechen! Das muss verbessert werden.

Nun, wahrscheinlich jeder von Euch käme jetzt zur naheliegenden Lösung, dass man nur diese Kurzzeitkennzeichen an den Namen des Käufers binden muss und damit sind all die genannten Probleme gelöst. Man hat dann immer einen "Halter", den man haftbar machen kann.

Nicht so die Regierungsspezialisten, die haben einfach getan, was sie seit der Grundschule tun, wahrscheinlich.

Kurzzeitkennzeichen ab 2017

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, muss man beim heimatlichen Zulassungsamt die Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil2 vorlegen, dazu einen gültigen TÜV und ASU.

Kommt Euch das bekannt vor?

Natürlich, ist ja auch nur abgeschrieben, das sind die Voraussetzungen, die man für ein normales Kennzeichen erfüllen muss.

Vorbei also die Zeiten wie oben, heute fährt man die Besichtigungsrundreise ökologisch mit schwerem Geländewagen und Autotrailer, auch wenn man noch gar nicht weiss, ob man ein passendes Auto findet oder, wenn das gekaufte Auto TÜV hat, eben zweimal.Einmal, um es zu kaufen und mit den Papieren nach Hause zu fahren und dieses zu Hause anzumelden. Und ein zweites Mal, um mit den Kennzeichen das gekaufte Auto abzuholen, in der Hoffnung, das es noch da steht und noch so aussieht.

Ebend wie früher, in der DDR.

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