+++ In Deutschland ist das Bankgeheimnis seit ende juni. 2017 endgültig abgeschafft +++

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Das Bankgeheimnis in Deutschland ist abgeschafft, der Paragraf "Schutz von Bankkunden" im StUmgBG wurde am 23. Juni 2017 gestrichen. Die Änderungen traten am 25. Juni in Kraft.

Die Behörden fragen immer häufiger Kontodaten von Privatpersonen ab. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Abfragen um 83 Prozent und es dürften künftig wohl noch mehr werden. Denn Ende Juni. 2017 trat ein Gesetz zur endgültigen Abschaffung des Bankgeheimnisses in Kraft - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Für Behörden ist es nun noch einfacher, Bankdaten der Steuerzahler zu erfassen.

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Konten von Privatpersonen werden so oft wie nie zuvor von Behörden überprüft. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. So seien im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch im ersten Halbjahr 2017 mehr als 340.000 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen. Das seien 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Kritik an dem massiven Anstieg kommt von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Es gebe immer mehr Berechtigte mit Zugriff auf personenbezogene Daten. Von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung habe sich das Verfahren weit entfernt.

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Bankgeheimnis abgeschafft

Und die Zahl der Abfragen wird vermutlich noch deutlich steigen. Hintergrund ist die komplette Abschaffung des fast 400 Jahre alten Bankgeheimnisses im Steuerrecht. Das ist seit dem 25. Juni 2017 in Kraft, nach der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

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Unter der Bezeichnung "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" sorgen die neuen Regelungen dafür, dass Finanzbehörden ungehinderten Zugang zu Privatkonten haben und diese auch ganz allgemein überwachen können. So können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfasst werden, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.

Das ist Finanzbehörden in Zukunft erlaubt:

1.Künftig müssen Behörden keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen.

2.Behörden sind nicht mehr verpflichtet, Auskünfte beim Steuerpflichtigen anzufordern, bevor sie sich an die Bank wenden.

3.Künftig ist eine allgemeine Überwachung von Bankkonten erlaubt.

4.Behörden können künftig Kontodaten, die sie im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern erhalten, für eine Steuererhebung mit verwenden.

Quellen:

  1. http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/das-bankgeheimnis-wurde-abgeschafft-%C2%A730a-schutz-von-bankkunden-gestrichen-a2155282.html

  2. https://www.merkur.de/wirtschaft/steuergesetze-wie-bankgeheimnis-abgeschafft-wurde-8458439.html

  3. https://www.welt.de/finanzen/article166435045/Behoerden-fragen-Bankkonto-Daten-ab-wie-nie-zuvor.html

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