Bilanzanalyse, Grenzen

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Hier betrachten wir die Grenzen der Bilanzanalyse, also das, was die Bilanzanalyse oder, - streng genommen müssten wir eigentlich sagen „Jahresabschlussanalyse“ - , nicht zeigen kann.

Grenzen der Bilanzanalyse

Irgend jemand hat mal gesagt: „Bilanzen sind wie Bikinis: Das Wesentliche bleibt verborgen…“, und da ist viel Wahres dran, und ich will mal die wesentlichen Grenzen aufzeigen -- a) bis e), die Grenzen der Bilanzanalyse.

a) Zunächst einmal muss uns klar sein: Das Instrument, das wir betrachten, die Bilanz, ist einfach nur ein Foto zum Bilanzstichtag. Das heißt stichtagsbezogen eine Momentaufnahme.

b) Während die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) immerhin ein Film ist, denn die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt Aufwand und Ertrag eines Jahres, wenn Bilanz Vermögen und Schulden eines Tages zeigt. Das ist also schon einmal eine wesentliche Grenze. GuV ist immerhin ein Film.

c) Dann: Die Daten, die wir betrachten, sind alle, ob Bilanz oder GuV, aus der Vergangenheit. Extrem gesagt ist Bilanzanalyse Leichenschau. Ja, zumal weil wir diese Daten oder vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir die Daten oft auch erst sehr, sehr spät bekommen. Ja, Leichenschau.

d) Dann: Die Angaben sind unvollständig. Die Angaben zeigen nicht die kompletten Vermögenswerte des Unternehmens, nämlich insbesondere wesentliche immaterielle Vermögenswerte, selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte wie eine selbstgeschaffene Marke zum Beispiel. Oder loyale Mitarbeiter. Oder Kundenlisten von treuen Kunden sind wichtige, wichtige Vermögenswerte, für manche Unternehmen die einzigen Vermögenswerte, aus denen sie ihren Umsatz generieren, stehen alle nicht im Jahresabschluss.

e) Und die letzte große Schwäche sind die Bewertungsvorschriften. Die Bewertungsvorschriften erlauben Schminke, erlauben Bilanzpolitik, zum Beispiel als eines von vielen Beispielen die GwG-Abschreibung, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter. Hier darf man mehr abschreiben, als es möglicherweise dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht.

Oder auch das Anschaffungskostenprinzip, das ein Unternehmen zwingt, einen Vermögenswert immer mit den historischen Anschaffungskosten, die man ja besser „Anschaffungsausgaben“ nennen würde, anzusetzen, selbst wenn der tatsächliche Wert heute viel, viel höher ist. Denken Sie an ein Grundstück, das vielleicht vor hundert Jahren gekauft wurde, immer noch in der Bilanz steht mit den historischen Anschaffungspreisen.

Wir sehen: Bilanzen sind wie Bikinis – das Wesentliche bleibt verborgen.

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Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin

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