Danke für deinen Kommentar. Du zitierst mit Artikel 20 Abs. 2 GG den Ursprung demokratischer Macht – aber lässt offen, wie genau diese Macht in Verantwortung überführt wird.
Mein Text war ein Versuch, dieses „Wie“ sichtbar zu machen: Nicht durch moralische Appelle, sondern durch die Beobachtung, dass gelebte Ordnung und Recht nicht von Macht ausgehen, sondern von Beziehungen, Verträgen und Verantwortung unter Menschen.
Zitate von Brandt oder Brecht sind historisch wichtig, doch sie allein ändern nichts, wenn wir nicht begreifen, dass das, was wir "Staat" nennen, oft nur ein gut gepflegtes Selbstbild ist – wie beim Hahn Chantecler. Im Übrigen möchte ich noch auf deinen Verweis zu Artikel 20 Absatz 2 eingehen:
Dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“, klingt stark – aber was bedeutet das real?
In der Praxis erleben wir eher das Gegenteil: Das Volk darf wählen, aber nicht entscheiden. Es darf zustimmen, aber nicht gestalten. Der Artikel beruft sich auf ein Ideal, das in der Verfassungswirklichkeit weitgehend neutralisiert wurde. Was bleibt, ist eine Formulierung, die Vertrauen erzeugen soll – nicht Wirksamkeit.
Und vielleicht liegt genau hier das Problem deines Kommentars: Du berufst dich auf ein Gefühl von Demokratie, nicht auf gelebte Souveränität.
Der Staat, den ich mit Chantecler beschrieben habe, ist eben nicht Ausdruck kollektiver Verantwortung – sondern eine Institution, die vorgibt, für alle zu sprechen, während sie in Wahrheit über viele entscheidet.
Wenn du also mehr Demokratie wagen willst, dann braucht es nicht das Zitat, sondern den Mut, das Machtversprechen von Artikel 20 mit der Wirklichkeit zu konfrontieren – und sich einzugestehen, dass diese Lücke nicht durch moralisches Nörgeln, sondern nur durch eigenverantwortliches Handeln geschlossen werden kann.
RE: Rückschau: Vom Rechtsbeobachter zum Ordnungsgründer – Neufassung 2025