@leroy.linientreu schreibt:
Lassen wir das Thema der Steuergerechtigkeit mal kurz beiseite und stellen Folgendes fest:
Nehmen wir das Wort „Steuergerechtigkeit“ mit ins Visier, dann gebe ich folgendes zu bedenken:
Steuergerechtigkeit das Schlagwort der Politiker und Mathematikkünstler. Transaktionskosten scheint man nicht zu kennen. Im Kreise der Politiker schon gar nicht, denn da spricht man ja so:
Wir haben einen Etat von paar Hundert Milliarden Euro im Jahr.
Wer um seinen eigene Etat arbeiten muss, der rechnet so:
Eine vereinfachte Einkommensrechnung von 3 Personen, wobei jede Person ihr gesamtes verfügbares Einkommen ausgibt, um bei der nächsten Person einzukaufen. Dabei werden der Einfachheit halber eine Umsatzsteuer von 20% und eine Gesamtquote von 50% für Lohnsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherungsabgaben etc. angenommen. Die erste Person arbeitet eine gewisse Zeit für ein zusätzliches Bruttoeinkommen von 1000 €. Die Abgaben schmelzen diesen Betrag auf ein zusätzliches Nettoeinkommen von 500 € ab. Damit kann nun die erste Person von der zweiten Güter und Dienstleistungen erwerben. Abzüglich der Abgaben verbleibt der zweiten Person so ein zusätzliches Netto- Einkommen von 209 Euro, ohne noch etwaige Produktionskosten zu berücksichtigen (und einen möglichen Vorsteuerabzug, der diese mindern würde). Wenn die zweite Person nun die gesamte 209 € für einen Einkauf bei der dritten Person nutzt, führt dies bei jener zu einem zusätzlichen Netto- Einkommen von nur noch 87 €. Damit die dritte Person wieder bei der ersten einkaufen kann, um dieser ein Bruttoeinkommen nach Umsatzsteuer von 1000 € zu ermöglichen, müsste sie daher 14-mal (!) so viel arbeiten (bei gleicher Produktivität). Schon bei der dritten Transaktion hat sich also der Arbeitsaufwand auf wundersame Weise vervierzehnfacht.
Kein Wunder, dass sich viele Menschen wie in einem Hamsterrad vorkommen.
RE: Umkehr der Beweislast