Das kenne ich natĂŒrlich, habe es aber bisher nie gemacht. Ich habe zuletzt im MĂ€rz 2019 von denen Post erhalten. Das es weder eine förmliche Zustellung noch ein Einschreiben war ging der Brief ungeöffnet zurĂŒck ;)
Seitdem habe ich nichts mehr bekommen und ich möchte keine schlafenden Hunde wecken :)
Ich verrate hier gerne meinen Plan wie ich weiter vorgehen möchte wenn die sich wieder âmeldenâ:
ZunÀchst warte ich ab bis der Gerichtsvollzieher kommt.
Dieser muss einen Beschluss haben um tÀtig werden zu können. Was Viele nicht wissen ist dass er darauf eine richterliche Unterschrift haben muss, was anscheinend oft nicht der Fall ist. Ohne diese Unterschrift darfst du ihn einfach wegschicken :)
Kommt er dann mit Unterschrift wieder, auf keinen Fall sagen dass du nicht zahlst. Man muss sagen dass man zahlungswillig ist. Aber erst wenn er dir die gesetzliche Grundlage dafĂŒr zeigen kann. Er wird versuchen dich mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu âĂŒberzeugenâ. Dies ist aber KEIN Gesetz. Das steht in keinem BGB. Somit kann der Gerichtsvollzieher dir die Grundlage fĂŒr sein Handeln nicht nennen und kann auch nicht vollstrecken.
Hier noch ein kleines Video, in dem dieses Vorgehen auch erwÀhnt wird:
Ich weiss nicht ob das am Ende wirklich funktioniert, aber den Versuch ist es mit wert ;)
P.S.: Das mit der VerjÀhrung ist mir bekannt, aber ist das wirklich so. Ich lese auch oft dass es nach 3 Jahren zum Jahresende verjÀhrt...
Und dass die GEZ unter bestimmten UmstÀnden auch mehr als 3 Jahre nachfordern kann.
RE: đ© Wovor hast du Angst?