das heißt also, als Ungeimpfter darfst du dich wohl, um dich physisch und psychisch zu erholen, nach Bratislava begeben, dort aber nix essen in einem Restauraant, weil das hättest du in Österreich auch nicht dürfen ... die Frage ist, wie wird es denn exekutiert und aufgrund welcher Beweislage ? Hat schon die schnöde ABSICHT bestanden, dich unerlaubt in Bratislava zu verköstigen bei deiner psychisch-physischen Ausreise oder wars ein Notfall von wegen unerwartetem Hungeranfall ?? Die Folterkammer in Pöggstall wirds an den Tag bzw an das Kienspanlicht bringen .- lang dauerts nimmer
RE: Covid Österreich, Auslandsreisen im Lockdown