sind sowieso unzulässige Fragen die nicht gestellt werden dürfen .. von den Kindern vielleicht abgesehen wegen der Betreuungspflichten und allfälligen Freistellungen ! Und manche Religionen, die fünfmal am Tag eine Stunde beten, sind auch nicht den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend .. da gabs schon Prozesse ! Aber - gewisse ansteckende Krankheiten sind generell meldepflichtig !! Da gabs kürzlich einen Skandal in Wien, weil ein paar frischgefangene Afrikaner ohne jeden Test direkt in Kindergärten vermittelt wurden, als Putzer und Helfer, um "humanitäres Aufenthaltsrecht" zu erhalten .. und dann waren die alle infiziert, nicht nur mit Corona, sondern vor allem mit TBC -- wurde natürlich runtegespielt, aber der Kindergarten hätte fragen MÜSSEN - tat er nicht ,weil die selben Betreiber wie jene des Asylantenheimes dahintersteckten .. und jetzt stell dir umgekehrt vor, du hast ein Kind, gibst es in den Kindergarten und dort walten ungefragte Verteiler teils tödlicher Seuchen wie offene TBC oder Hepatitis C .. was hältst du dann von den Rechten ? Irgendwo muß das ausgewogen sein .. aber da niemand bei TBC, HiV oder Hepatitis fragt, warum dann bei Corona ?
RE: Auskunft über Impfstatus nicht verpflichtend