Vom Geld getrennt die Technologie: Es gibt erstaunlich gute freie Software, auch für Whistleblower -- warum wir noch nichts haben, ist eine Geldfrage -- da die Blockchain noch ihre Macken hat, bleiben nur offshore-Server oder Abenteuer via Raspberry PI und gemeinsamer Anarchistencloud, auf der spezielle Programme laufen .. gibts alles, kostet aber was -- kein Vermögen, aber wens darum geht, ein paar Hunderter loszulassen, pfeifen dann alle drauf und bleiben bei Amazon .. natürlich muß man beim Filmen aufpassen, daß man sich nirgends spiegelt .. man kann sehr gut schon veschwommene Gesichter aus verchromten Autostoßstangen herausfiltern .. aber wenn man jetzt auf Ämtern filmt, sei es das Arbeitsamt, das Finanzamt, auf der Polizei, wo immer.. wissen die natürlich, wer man ist ... das kann man dann nur indirekt verwenden -- denn die größte Angst hat der Mensch, auch der Beamte, vor dem Unbekannten ! Die Angst vor Enteckung ist größer als die Angst, sich gegen eine konkrete Anklage zu verteidigen .. und kaum jemand erinnert sich genau, was wer wann zu wem gesagt hat, noch dazu, wenn er sich hinter dem amtlichen Schreibtisch und der Position sicher fühlt.. erfährt der nun, man habe eine Aufnahme -- beginnt das Zittern -- und das Drohen! Das wäre ungesetzlich - nein stimmt nicht -- und es würde sowieso vor Gericht nicht anerkannt werden .. stimmt zum Teil ! Gerichte haben Tonbänder und auch Filmaufnahmen selten anerkannt, weil die Möglichkeit zur Fälschung zu groß war -- natürlich kann das heute jeder Amateur .. aber .. da beginnt die Macht des Internets, denn ist so ein Video erst einmal im Netz, melden sich X andere Betroffene, daß es ihnen ähnlich ergangen wäre .. daher die strenge Zensur .. und daß es nicht erlaubt wäre.. doch, wenn zumindest EINE anwesende Person informiert war .. also auch jene Person, welche die Cam dabeihatte .. nicht installieren darf man Wanzen, von denen keiner weiß, und dann gehen.
Un natürlich haben Journlaisten das Recht, Informanten zu verschweigen .. wenn sie nicht selbst die Cam dabeihatten .. kürzlich hat ein österreichisches Gericht festgestellt, daß Blogger, die einen eigenen Blog betreiben - auch nicht kommerziell, oder an so einem Blog regelmäßig teilhaben, die selben Schutzrechte genießen wie Journalisten .. ausgenommen sind Profile auf Sozialen Netzwerken oder Kommentare ... ich hätte da einen netten anonymen Webspace mit anonym registrierter TLD auf 2 Jahre bezahlt, der einen mittelgroßen Wordpress-Blog mit mehreren Autoren locker verkraften könnte .. und damit könnte man schon einen eigenen Bloggerausweis starten .. just saying ..
RE: Die Schilling-Attacke