Hallo @satren,
ja Du hast Recht, dass Problem ist, dass die CSU in Bayern fast alle Wahlkreise gewinnt aber deutlich unter 50% der Zweitstimmen erhält (die nötig wären um alle Wahlkreisgewinne ohne Überhangmandate gemäß Verhältniswahlrecht zu erhalten). dies wäre bei meinem Modell aber anders, denn die CSU würde (theoretisch) nur ein Drittel der Stimmen benötigen bzw. praktisch sogar noch weniger. Also rechnen wir mal:
Die CSU hat bei der Bundestagswahl 31,7% der Stimmen erhalten.
Sie gewann 45 von 46 Wahlkreisen = 97,8%
Theoretisch bräuchte die CSU also 48,9% der Zweitstimmen um alle Wahlkreisbewerber ohne Überhangmandat "durchzubringen".
Praktisch ist es aber so, dass nur 91,4% dieses Wertes angesetzt werden, weil die Sitze ja nur an Parteien verteilt werden, die die 5% Hürde übersprungen haben (86,4%) + Linke (4,9%) und SSW (0,1%) mit Sonderregellungen. Somit wären "nur" 44,7% nötig wovon die 31,7% natürlich meilenweit entfernt sind.
Bei einer Reduzierung gemäß meinem Vorschlag wären aber nur noch 2/3 vom Bisherigen Wert bzw. 1/3 des Gesamtwertes nötig, also 29.8% was bedeutet, dass keinerlei Überhangmandate entstanden wären weil die CSU ja 31,7% der Zweitstimmen erhalten hätte.
RE: Wahlrechtsreform: Das kann doch wohl nicht wahr sein !!!