Das Problem bei den Grundrechten ist, dass bei fast jedem Artikel entweder die Abschwächung im Absatz 2 dabeisteht oder gleich dass dieses Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann.
Man muss dann die Grundrechte die man einschränkt im Gesetz nur noch nennen.
Die Verfasser der GG waren schließlich keine Anfänger. Einige davor haben auch schon dem Vorgänger-Deutschland gedient. Waren also Profis.
Als Lehrer sollte man diese Dinge ansprechen.
Aber selbst im Politikwissenschaftsstudium war das nie ein Thema.
Fragen zur großflächigen Einschränkung der Grundrechte wurden von den meisten Professoren als völlig undenkbar abgetan.
Obwohl einige von ihnen noch den Radikalenerlass miterlebt haben und deswegen sogar Mitarbeiter verloren haben.
RE: Die Würde des Staates ist unantastbar