Art 79 GG Abs 3:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
So viel zu deiner erwünschten Grundgesetzänderung.
Ich empfinde die öffentlich rechtlichen Medien als Segen, der jeden Cent wert ist.
Das ist schön für Dich, aber warum sollten dafür Leute bezahlen, die weder Fernseher noch Radio besitzen und auch das Onlineangebot dieser Sender nicht nutzen.
Beiträge sind dann gerechtfertigt, wenn eine Nutzung sehr wahrscheinlich ist (Krankenversicherung, Rentenversicherung) oder/und Situationen eintreten können, die für den Einzelnen nicht zu stemmen sind (Krankenversicherung, Pflege, Arbeitslosigkeit, gesetzliche Unfallversicherung).
Man kann auch ohne Fernseh- oder Radiokonsum leben.
Ich praktiziere es seit fast 20 Jahren. BĂĽcher sind dabei sehr hilfreich.
Aber das ist wohl auch nur brauner Dreck...
RE: đźš© Es wurde KEINE Masern-Impfpflicht beschlossen, ABER...