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Legitimation gemäß BKO für alle verbindlich - UN-Recht für Alle

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Natürlich ist diese Legitimation nur eine private Legalisierung ohne eine Berechtigung in privaten

Handelsverträgen, da die juristische Bundesrepublik und die Länder keine Recht besitzen.

Trotzdem können alle Verträge nach dem Recht der Verträge - SR 0.111 vollstreckt werden, wenn es

richtig gemacht wird.

http://web.ichr.de/files/2016_12_30-Akademie-MR---Rechtquele-im-Naturrecht---ver-11-.pdf

Um gemäß § 794 ZPO zu vollstrecken, muß eine Nichtregierung- und Nichtprofit-Organisation des

zwingend humanitären Völkerrecht bestehen, die folgendes Recht besitzt:

  1. Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu begründen, zu registrieren und zu legalisieren,
  2. Übereinkommen mit Staaten und Völkerrechtssubjekten zu schließen, zu proklamieren
    und vor Staatsgerichten aufzutreten,
  3. Menschenrechtverletzungen festzustellen, zu ahnden und als Rat Beschlüsse zu erstellen
    und zu fassen, die eine Sanktionierung der Menschenrechtverletzer zulassen,
  4. als Schiedsgericht und politisch unabhängiges Judikativorgan Recht zu sprechen,
  5. Beamte zu ernennen,
  6. als Treuhänder aufzutreten,
  7. diplomatischen Status und Immunität zu verleihen,
  8. internationale und nationale Verträge, die universelle Rechtkraft besitzen, abzuschließen,
  9. bewegliches und unbewegliches Eigentum zu erwerben und darüber zu verfügen,
    insbesondere das Recht in besetzten Gebieten Grund und Boden neu zuzuordnen und den
    in Kriegsgebieten lebenden Menschen neu zu übereignen und
  10. auf Anruf einer Gesellschaft oder Gemeinschaft, die das Begehren eines eigenen Staates im Sinne des universalen Menschenrecht vorträgt, zu beraten, zu unterstützen undvölkerrechtlich zu legitimieren.

Info:
web.ichr.de

Neuigkeiten
http://web.ichr.de/neuigkeiten.html

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vstgb/gesamt.pdf

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