Gute Frage, die mich jetzt auch selbst brennend interessiert hat :)
Da hat sich sogar einiges zu Gunsten der Schuldnerseite geändert. Also die grundsätzliche Verjährungsregel läuft so, dass die Verjährungsfrist exakt 3 Jahre sind und der Beginn ist der 1.1. des Folgejahres, aus dem die Forderung stammt.
D.h. wenn es Forderungen aus 2020 sind, egal von welchem Tag - Verjährung beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2023.
Der Gläubiger kann diese Verjährung nur verhindern, wenn er VOR Ablauf dieser Frist ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Tut er das nicht, dann hat er verschissen, egal was der dir da zwischenzeitlich an Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen gesendet hat oder gesendet haben will.
Hier in dem Artikel ist sogar speziell ein Hinweis auf Forderungen von GEZ und Co:
Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen gehören Steuern, Gebühren, Beiträge oder steuerähnliche Abgaben wie der Rundfunkbeitrag. Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich in dem jeweiligen Bundes- und Landesgesetz geregelt; von der Kommunal-, Landes- und Bundessteuer bis hin zum Anliegerbeitrag für den Straßenneubau. Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung wird wie eine öffentliche Forderung behandelt; ganz im Gegensatz zum Krankenversicherungsbeitrag.
https://sevdesk.de/blog/verjaehrung-forderungen/
Sprich du müsstes mal schauen, was der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag deines Bundeslandes sagt. Der Hinweis mit der Verjährungsfrist, die nach BGB geregelt ist, den ich angeführt habe, war aus dem Vertrag von Sachsen.
Ich schätze mal diese Grundregel wird überall gleich sein, aber sicherheitshalber kann man ja noch mal im Vertrag des betreffenden Bundeslandes nachschauen.
Aber gut, dass wir uns über diesen Punkt unterhalten haben, denn das eröffnet ja noch ganz neue Möglichkeiten - Teufliches-Grinsen-Smilie
Ich sehe schon, je mehr Infos ich einsammeln kann, um so mehr entwickele ich mich zum "Defender of your rights against the GEZ Mafia" - lol
Sollte ich vielleicht ein Geschäftsmodell drauss basteln, dann wäre ich auch das Osterei los, was mir die neuen EU Gesetze bezüglich Geldtransfers, Kontoführung in EU-Land OHNE Meldeadresse in EU etc., hier ins Nest gelegt haben.
Muss ich halt zur Kryptobitch werden. 1/2 Stunde Beratungsgespräch zum Thema GEZ Forderung nur 29,99 STEEM oder alternativ 0,00065 BTC :D
RE: 🚩 Wovor hast du Angst?