Am 30. Juni 2009 fällte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur der Verfassungsbeschwerde gegen den Lissaboner Vertrag.
Vertreten wurde die Klage von Karl-Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor für öffentliches Recht. Bei seiner Verfassungsbeschwerde stützte sich Schachtschneider auf die elemantarsten Rechtsgrundsätze, wie etwa unser angeborenes Recht auf Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit.
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