Ich habe die Antwort des Gesundheitsministeriums dazu gelesen und finde die rechtliche Einordnung tatsächlich interessant. Entscheidend ist offenbar nicht nur das Endprodukt, sondern auch die Art der Verarbeitung. Beim Thema Wasserhash sollte man deshalb genau unterscheiden, welche Methode gemeint ist. Eine Übersicht dazu findet man auch im Nine Realms Haschisch-Ratgeber der die verschiedenen Formen von Haschisch und ihre Einordnung verständlich erklärt. Für mich zeigt das vor allem, dass man bei solchen Fragen nicht einfach davon ausgehen sollte, dass eine bestimmte Herstellungsmethode automatisch erlaubt ist. Ich würde mich daher eher an der konkreten gesetzlichen Regelung und an offiziellen Auskünften orientieren.
RE: NSFW Ü18/// Die Antwort vom Gesundheitsministerium bezüglich meiner Anfrage, ob es erlaubt ist Wasserhash zu machen