RE: RE: Freiheitliche Ethik
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RE: Freiheitliche Ethik

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Klar kann man sich entscheiden das man als Opfer die Uhr nicht mehr möchte. Man kann aber auch die Uhr zurück verlangen und als Strafe macht eine Entschädigung im Wert der Uhr. D.h. es ist verhältnismäßig weil der Täter nur soviel an Rechten verliert wie es angemessen ist.