...wer würde Dich dann dazu zwingen einen quasi gefeuerten Mitarbeiter weiterhin zu Betriebsausflügen und -Feiern einzuladen?
Ein Arbeitgeber hatte einen Mitarbeiter für zwei Jahre (bis zur Rente) freigestellt. Wahrscheinlich, weil er ihm aus rechtlichen Gründen nicht kündigen durfte. Dafür gibt es dann zwei Jahre das volle Gehalt bei Null Arbeitsstunden. Eigentlich ein guter Deal, den doch jeder Arbeitnehmer bis zur Rente still aussitzen würde, oder?
Aber nein, als der Arbeitnehmer nicht mehr zu Betriebsfeiern eingeladen wurde, hat er dagegen geklagt. Und wie könnte es anders sein, auch Recht bekommen.
Jetzt muss man den, den man nicht rauswerfen durfte, aber weiterbezahlen muss, auch noch zu Betriebsfeiern und - Ausflügen einladen.
Bin ich der einzige, der das verrückt findet?
Quelle: https://www.nwzonline.de/bildung-beruf/koeln-recht-kein-ausschluss_a_32,0,3116430254.html