RE: RE: 🚩 Es wurde KEINE Masern-Impfpflicht beschlossen, ABER...
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RE: 🚩 Es wurde KEINE Masern-Impfpflicht beschlossen, ABER...

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Zunächst: Gerne lasse ich mich - wenn schon nicht von Dir, von wem sonst - der Halstarrigkeit und der Verbreitung von Fake-Meldungen überführen, wenn ich mich in so illustrer Gesellschaft der gesammelten deutschen Qualitlätspresse von rechts bis links befinde.
Was mich etwas ärgert ist, wenn jemand noch jesuitischer vorgeht, als es Leroy selbst zu tun pflegt, wenn er jemanden aufs Glatteis führt. Dies ist Dir fast gelungen.

Tatsächlich ändert es nichts und Leroy verbreitet natürlich keine Fake-Meldungen.

Selbstverständlich kann das Nichtzahlen der GEZ-Gebühren zur Erzwingungshaft führen. Muss es sogar, wenn der sog. Rechtsstaat sich ernst nähme. Tut es allerdings nur selektiv und zur Abschreckung, was dem Rechtsstaatsgedanken so ziemlich diametral widerspricht.
In der Sowjetunion und Konsorten ist übrigens auch niemals jemand wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit oder der Ausübung von Religion in den Knast oder die psychiatrische Anstalt gekommen. Dafür hat man sich entsprechende Gummiparagraphen geschaffen, die einen ziemlich anderen Wortlaut hatten. Am Schluss hat man die Leute einfach für geisteskrank erklärt - Thema beendet.
Dein Trick ist es, den entscheidenden Unterschied zwischen einem Verwaltungsbescheid und einer Rechnung zu verwischen bzw. als unwesentlich zu markieren. Das weißt Du auch.
Eine Forderung aus einem Verwaltungsbescheid beruht nicht auf einem Vertrag und muss auch nicht gerichtlich erfochten werden, sondern sie ist sofort fällig und durchsetzbar, und zwar von staatlichen Organen. Das ist ein Privileg staatlicher Strukturen und kann damit kein Werkzeug eines angeblich unabhängigen Rundfunks sein.
Dann kommen die Feinheiten. Wenn vorherige Zwangsmaßnahmen wie Pfändung, Zwangsstillegung des Autos u.ä. nicht fruchten, dann wirst Du zur Abgabe einer Vermögensauskunft gezwungen, was nichts anderes ist, als die Aufforderung zum Unterschreiben einer Selbstverpflichtung, in den Knast zu gehen oder zur Anerkenntnis Einer Zahlungspflicht. Denn entweder bist Du danach bürgerlich erledigt oder Du anerkannst die GEZ-Gebühren.
Daraufhin wanderst Du direkt und ggf. unter der Anwendung von direkten Zwangsmaßnahmen in die Erzwingungshaft.
Lustigerweise kann der Öffentliche Rundfunk, der für Dich zuständig ist, Dich auch auch dieser wieder rausholen auf Antrag. Das hat er dann gemacht, wenn es zu einem öffentlichen und PR-Ärgernis wurde, dass Leute im Knast für das Nichtzahlen einer Zwangsgebühr für eine Dienstleistung, die sie nicht in Anspruchnehmen sitzen, während wesentlich härtere strafrechtliche Vergehen nicht so gesühnt werden müssen.
Ob es klug ist, die Sache so eskalieren zu lassen, ist eine andere Frage.
Aber den Zusammenhang zwischen der Zwangshaft und dem Nichtzahlen der GEZ-Gebühren in Abrede zu stellen, liegt für mich im Bereich der kognitiven Dissonanz.

@leroy.linientreu: Zunächst: Gerne | Ecency