Das unrechtmäßige Handeln anderer rechtfertigt nicht die eigene Straftat.
Deine Person lässt sich im Zweifel ohne Probleme ermitteln und falls das gemacht wird, bist Du vorbestraft.
Richtig wäre gewesen - den Pfandbon im Fundbüro zu melden oder zumindest einen Aushang zu machen.
Alles andere ist profaner Diebstahl - sozusagen ein Griff in das Portmonaie des Mannes, der vergessen hatte den Bon auszudrucken.
Dafür gibt es von mir ein downvote auf einen deiner nächsten Beiträge.
RE: Rache an die Pfandautomaten-Blockierer