Das ist sicherlich kein Einzelfall. Es kommt vermutlich häufiger vor als man denkt.
Der Laie durchschaut das Versagen nicht und nimmt die Entscheidung vermutlich als Gott gegeben hin.
In diesem Fall haben die verantwortlichen Ärzte an der Uniklinik ganz klar versagt.
Das der Patient nicht verstorben ist haben die mir zu verdanken. Denn in dem Fall läge juristisch ein Tötungsdelikt mit Vorsatz vor.
Und das zahlt dann auch keine Haftpflicht mehr.
Guten Rutsch ins neue Jahr.
!BEER
RE: Es wird höchste Zeit - weg mit dem grünen Ampelfaschismus!